Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts

Ich frage noch einmal den Staat.

Wen interessiert, wie schnell das Ministerium antwortet, und wie die Antwort lautet, der klickt auf dieser Seite hier auf dem Link bei

Interessiert Sie das?

https://fragdenstaat.at/a/3209

Danke fürs Interesse.

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrter Herr Dr. Hinghofer-Szalkay,
gemäß der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts ist das REFERAT II/4/b für die Kooperation und Verfahren mit Religionsgesellschaften zuständig.

Welches Referat im Bundeskanzleramt ist für konfessionsfreie Menschen zuständig?
Oder haben wir im Staat das gleiche Schicksal wie im ORF – wir werden unter Religionen abgehandelt?Ich bedanke mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gradert

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfragenr: 3209

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Dr. Andreas Gradert

Andreas Gradert studierte Theologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Psychologie an der University of Liverpool, Wirtschaftswissenschaften am MIT und Mediation am Wifi Salzburg und bei Lis Ripke.

Seit 22 Präsident des Humanistischen Verbandes Österreich, seit 24 der giordano bruno stiftung Österreich, früher im Präsidium Lebenshilfe Salzburg, jetzt im Präsidium Atheisten Österreich , aktiv im Zentralrat der Konfessionsfreien, bei der EU Fundamental Rights Agency, den Skeptikern, den Effektive Altruisten und diversen Menschenrechtsorganisationen sowie Beirat in der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende.

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