Karl Popper und die Beschneidung im Judentum im Kontext des Toleranz-Paradoxons
Vorabhinweis: Der folgende Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wider und muss nicht mit der Ansicht des HVÖ übereinstimmen.
Dank des YouTube-Algorithmus stieß ich auf ein Erklärvideo eines jungen Philosophen zum Toleranz-Paradoxon, das von dem gelernten Tischler und bedeutenden Denker Karl Popper (1902–1994) formuliert wurde. Zufällig beschäftigte ich mich an diesem Tag, im Rahmen von Recherchen für mein neues Buch, mit der uralten jüdischen Praxis der Metzitzah, bei der Blut von der Wunde eines beschnittenen Säuglings abgesaugt wird. Ich erinnerte mich zudem daran, dass Popper, obwohl seine Eltern zum Protestantismus konvertierten, aufgrund seiner jüdischen Herkunft vor den Nationalsozialisten fliehen musste. Diese drei Aspekte beschäftigten mich so intensiv, dass ich nachts wach lag und mich folgenden Fragen widmete:
- Warum schwieg Popper zur Gewaltanwendung an Säuglingen?
- Was würde Popper heute antworten, wenn man ihn auf diese Thematik ausdrücklich ansprechen würde?
- Warum praktizieren Jüdinnen und Juden die Beschneidung, auch wenn sie nicht streng gläubig sind?
Meine Überlegungen zu diesen Fragen, die ich erst nach Rücksprache mit Popper-Experten niederschreiben konnte, präsentiere ich in diesem Beitrag. Vorab möchte ich jedoch klarstellen: Dieser Text befasst sich nicht mit der grausamen, menschenverachtenden Genitalverstümmelung von Mädchen, da diese in Europa bereits verboten ist. Ebenso steht die medizinisch indizierte Zirkumzision männlicher Säuglinge außerhalb jeder Kritik. Meine Analyse richtet sich auf die religiös motivierte Praxis, insbesondere im Judentum, da Karl Popper, der das Toleranz-Paradoxon formulierte, selbst jüdische Wurzeln hatte und vor den Nationalsozialisten fliehen musste. Die hier vorgebrachten Argumente lassen sich jedoch mutatis mutandis auch auf das muslimische Beschneidungsritual anwenden.
Meine Einstellung zur Beschneidung männlicher Säuglinge
Um die folgenden Überlegungen zum Toleranz-Paradoxon und zu Karl Popper nachvollziehen zu können, muss man meine grundsätzliche Haltung zur Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Kinder kennen: Die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision männlicher Säuglinge oder Buben verurteile ich aufs Schärfste. Sie stellt für mich eine schwere, irreversible Körperverletzung, sohin ein Verbrechen aus religiösen Gründen dar.
Man stelle sich vor, Eltern beschließen, ihrem Säugling die schützende Vorhaut, die die Eichel des Penis bedeckt, abzuschneiden oder von einer Person, die kein Arzt ist, entfernen zu lassen, weil sie glauben, dies verhindere Masturbation (so tatsächlich eine weitverbreitete Ansicht in den USA) [1] oder weil sie einen ästhetischen Vorzug darin sehen. Oder sie tun es aufgrund eines Modetrends, einer YouTube-Influencer-Empfehlung oder gar im Rahmen einer TikTok-Challenge. Auch könnten sie fälschlicherweise annehmen, dass diese Handlung vor einer Alien-Entführung oder einer Corona-Infektion schützt, oder es als Ausdruck der Loyalität gegenüber Satan betrachten, den sie verehren. All diese Handlungen wären ohne Zweifel als schwere Körperverletzung zu verurteilen, und das Jugendamt würde vermutlich eingreifen und das Kind in Obhut nehmen. Doch wenn dieselbe Tat aus religiösen Gründen von Jüd*innen begangen wird, die behaupten, nicht Satan, sondern Gott – wobei ich ein höheres Wesen, das die unnötige Genitalbescheidung von Buben verlangt eher Teufel heißen würde – fordere die Beschneidung, soll es plötzlich rechtens sein.
Damit kann ich mich nicht abfinden. Was den Kindern jüdischer und muslimischer Eltern angetan wird, wird der ganzen Gesellschaft angetan. Aus humanistischer Überzeugung setze ich mich für ein gesetzliches Verbot dieser Praxis in Österreich ein, wobei ich mir wünsche, dass ähnliche Verbote auch in Europa und weltweit etabliert werden. Da ich jedoch hier lebe, konzentriere ich mich auf erreichbare Ziele.
Was passiert aktuell bei der Beschneidung männlicher, jüdischer Säuglinge?
Leider kann ich keine vollständige Gewissheit darüber geben, wie im Judentum die Beschneidung männlicher jüdischer Säuglinge heute in Österreich und Deutschland durchgeführt wird. Trotz einer sachlichen Anfrage an den Deutschen Zentralrat der Juden und an die Israelitische Kultusgemeinde Wien blieb eine Antwort aus. Diese fehlende Rückmeldung ist bedauerlich. Es scheint einfacher, sich in der öffentlichen Debatte als Opfer von Antisemitismus zu positionieren, anstatt offen und transparent auf Fragen zur religiösen Praxis einzugehen. Das Schweigen dieser Gremien enttäuscht mich, da es – schon wieder (!) – zeigt, dass religiöse Gruppen häufig keinen echten Dialog wünschen, sondern kompromisslos an ihren Glaubensdogmen und Traditionen festhalten. In Anlehnung an Karl Poppers Terminologie muss man diese Gruppen also als intolerante, „geschlossene Systeme“ betrachten, die nicht bereit sind, sich einer kritischen Auseinandersetzung zu stellen (mehr dazu weiter unten).
Da mir aktuelle Informationen fehlen, habe ich den nachstehenden Text aus einer englischen Übersetzung der Mishneh Torah (Circumcision 2:2) ins Deutsche übertragen. Er beschreibt die traditionellen Schritte des Beschneidungsrituals:
„Wie wird die Beschneidung durchgeführt? Die Vorhaut, die die Eichel des Penis bedeckt, wird abgeschnitten, bis die ganze Eichel frei liegt. [Dieser Schritt wird als Milah bezeichnet.] Danach sollte die weiche Membran, die sich unter der Haut befindet, mit den Fingernägeln entlang der Mittellinie gespalten und zu beiden Seiten abgezogen werden, bis das Fleisch der Eichel frei liegt. [Dieser Schritt wird als Pri’ah bezeichnet. Danach sollte man an der Stelle der Beschneidung saugen, bis alles Blut in den tieferen Bereichen abgesaugt ist, damit keine gefährliche Situation entsteht. Dieser Schritt wird als Metzitzah bezeichnet. Jeder Mohel, der keine Metzitzah durchführt, sollte von seiner Position entfernt werden. Nachdem man Metzitzah durchgeführt hat, sollte man einen Verband, eine Kompresse oder Ähnliches anlegen.“
Ob diese Beschreibung noch der aktuellen Praxis in Österreich und Deutschland entspricht, kann ich nicht sagen, da meine Anfrage an die genannten jüdischen Institutionen ohne Reaktion blieb. Hier meine Anfrage, die ich erfolglos gestellt habe:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin auf der Suche nach einer Autorität, die mir verlässliche Auskunft über die aktuelle Praxis der Beschneidung bei österreichischen/deutschen Jüd*innen geben kann. Falls Sie der falsche Ansprechpartner sind, dann bitte ich Sie höflichst um Bekanntgabe der richtigen E-Mail-Adresse. Schon für diese Mühewaltung wird Ihnen ausdrücklich gedankt.
Im Web findet man so gut wie keine “offiziellen” Informationen. Folgendes habe ich über die Beschneidung recherchiert: […] Meine Fragen lauten:
- Ist Mishneh Torah, Circumcision 2:2 die richtige Quelle für die Beschneidung für Jüd*innen?
- Stimmt meine Übersetzung oder ist ein Satz zu korrigieren?
- Enthält diese Textstelle auch heute noch für Jüd*innen in Österreich/Deutschland die maßgeblichen Regeln zur Beschneidung oder hat sich die Praxis verändert?
- Wird die Beschneidung vom Vater durchgeführt, wie es früher der Fall war oder von Ärzt*innen?
- Verwendet man heute noch den Fingernagel oder ein steriles Skalpell?
- Kommt es während der Beschneidung noch zur Blutabsaugung (Metzitzah) oder wird dieses Ritual mittlerweile wegen Ansteckungsgefahren nicht mehr durchgeführt?
- Der berühmte österreichisch-ungarische Schriftsteller und Publizist Theodor Herzl hat seinen Sohn bekanntlich nicht beschneiden lassen, und dieser entschied sich als Volljähriger dazu. Wie ist der Stand der Diskussion in der jüdischen Gemeinde über die Notwendigkeit der Beschneidung?
- Wird in der jüdischen Gemeinde offen und offiziell bzw. gemeinsam darüber diskutiert, dass die Religionsfreiheit sich immer auf die eigene Person beziehen sollte, aber nicht die Freiheit inkludiert, den Kindern, die Freiheit zu nehmen, selbst über die Beschneidung zu entscheiden, oder findet diese Diskussion nicht statt?
- Glauben alle Jüd*innen, dass ihre eigene Religionsfreiheit wichtiger ist als die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder oder gibt es eine nennenswerte Anzahl von jüdischen Eltern, die ihren Sohn nicht mehr beschneiden?
- Was passiert, wenn die Mutter gegen die Bescheidung ist, aber Vater schon und vice versa?
- Bei den Christen haben inzwischen nicht nur die Theologen, sondern auch die Amtskirchen angefangen, die Heiligen Schriften nicht mehr wörtlich zu interpretieren, sondern die Texte werden hermeneutisch korrigiert und als Produkt ihrer Zeit verstanden. Wie „wörtlich verbindlich” werden die uralten Texte der Heiligen Schriften und Überlieferungen von den Jüd*innen unserer Zeit in Österreich wahrgenommen?
- Halten Sie Personen, die sich für ein gesetzliches Verbot der Beschneidung einsetzen, weil sie den nicht medizinisch indizierten Eingriff an Säuglinge verurteilen, per se für antisemitisch und islamophob?
- Gibt es etwas, was Sie mir noch zu diesem Thema mitteilen wollen?
Für die Beantwortung dieser Fragen will ich mich schon jetzt bedanken. Es ist mir als humanistischer Blogger sehr wichtig, keine Falschinformationen zu verbreiten. Bitte, teilen Sie mir auch mit, ob ich Sie in einem Blogbeitrag zitieren darf oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Lintschinger“
Über Antworten von Jüd*innen, die mir Klarheit verschaffen könnten, würde ich mich sehr freuen. Nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion auf meiner Blog-Seite oder schreiben Sie mir eine private Nachricht.
Religionsfreiheit versus Recht auf körperliche Unversehrtheit
Die Erlaubnis der Beschneidung aus religiösen Gründen stellt aus meiner Sicht eine Doppelmoral der Politik dar und ist nicht durch das Grundrecht der Eltern auf Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts auf religiöse Erziehung, gerechtfertigt.
Eine Freiheit kann sich immer nur auf die eigene Person beziehen. Niemand darf für sich beanspruchen, einem anderen Menschen die Freiheit zu nehmen – auch nicht aus religiösen Gründen.
Selbst wenn man der Auffassung ist, dass Eltern über das Recht verfügen, ihr Kind, ein menschliches Wesen, zum Objekt ihrer persönlichen Freiheit degradieren zu dürfen, muss die Religionsausübungsfreiheit (Art. 14 österr. StGG, Art. 9 EMRK) gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes abgewogen werden. Eine faire Abwägung sollte zu dem Ergebnis kommen, dass die körperliche Unversehrtheit eines Kindes Vorrang vor der Religionsfreiheit der Eltern hat. Der Eingriff ist nicht nur potenziell gefährlich und kann das Erotikempfinden des erwachsenen Mannes nachhaltig beeinträchtigen, sondern ist auch irreversibel und kann daher nicht rückgängig gemacht werden.
Die erste und grundlegende Pflicht der Eltern ist es, die Rechte ihres Kindes zu schützen. Die Entscheidung, wie viel von seinen Genitalien das Kind behalten möchte, sollte dem Kind überlassen bleiben, da es mit den Folgen dieser dauerhaften Veränderung leben muss. Es wäre daher geboten, wenn Eltern warten, bis ihr Kind erwachsen ist und selbst eine Entscheidung treffen kann.
Christen haben die Beschneidung als Symbol der Glaubenszugehörigkeit mit dem Sakrament der Taufe ersetzt, feierten aber noch bis in die 1960er Jahre am jeden 1. Jänner das Beschneidungsfest. Sie taten dies freilich nicht aus Mitleid mit dem Kind, sondern es erwies sich als notwendig und effizient, um sich in Regionen mit nicht-semitischer Bevölkerung rasch verbreiten zu können. Denn nicht-semitische Erwachsene hatten ein massives Problem damit, dass man ihnen die Vorhaut als Symbol ihres Glaubens entfernen wollte. Die Taufe statt Beschneidung löste das Problem.
Religiösen Menschen ist es zuzumuten, ihre Rituale und Traditionen an moderne Zeiten und humanistische Standards anzupassen. Es geschieht ständig, dass Gläubige Texte der Heiligen Schriften in einer hermeneutischen Interpretation neu auslegen. Beispielsweise werden in zivilisierten Staaten homosexuelle Männer nicht mehr getötet, obwohl dies in der Bibel und im Tanach wegen des „Gräuel“ gefordert wird (vgl. Lev 20,13).
Jüdinnen und Juden könnten sich an Theodor Herzl (1860-1904) orientieren, dem bedeutenden Publizisten und geistigen Wegbereiter des modernen Zionismus. Herzl ließ seinen Sohn nicht beschneiden; dieser entschied sich erst als Erwachsener für diesen Schritt. Es ist daher durchaus zumutbar, dass Gläubige ein alternatives Symbol der Religionszugehörigkeit wählen, bis das Kind selbst eine informierte Entscheidung treffen kann.
In einigen Gemeinden lehnen zunehmend mehr Reformjüdinnen und Reformjuden die Beschneidung ihrer Söhne ab. Eine alternative Zeremonie, „Brit Schalom“, bietet eine jüdische Namensgebung ohne den Eingriff der Beschneidung.[2] Diese Reformbewegung verdeutlicht, dass es sich bei der Beschneidung um eine Frage des liberalen Klimas innerhalb der religiösen Gemeinschaft handelt und nicht um eine absolut unverzichtbare conditio sine qua non für den Bund mit Jahwe.
Zur aktuellen Rechtspraxis
Obige rechtlichen Ausführungen über die Abwägung der Grundrechte stehen im Widerspruch zur gängigen Rechtspraxis. Derzeit wird kein Gläubiger für die Genitalverletzung seines männlichen Kindes bestraft. In Deutschland enthält das Bürgerliche Gesetzbuch sogar eine eigene Bestimmung, die die Beschneidung ausdrücklich erlaubt. Besonders bemerkenswert ist Absatz 2 dieser Regelung, der festlegt, dass der chirurgische Eingriff nicht zwingend von einem Arzt durchgeführt werden muss:
„§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.“
In Österreich gibt es keine spezifische Regelung, die der deutschen Bestimmung entspricht. Beschneidungen werden auf Basis allgemeiner rechtlicher Prinzipien wie Körperverletzung, Einwilligung, Kindeswohl und Religionsfreiheit behandelt, ohne eine ausdrückliche Regelung für religiöse Beschneidungen zu haben. Nach § 90 Abs. 1 österr. StGB ist eine Körperverletzung (oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit) nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte in sie einwilligt und die Verletzung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Absatz 3 schließt zwar die Möglichkeit aus, genitaler Verstümmelungen strafbefreiend zuzustimmen, doch ein Erlass des Justizministeriums vom 31. Juli 2012 (Zahl: BMJ-S120.001/0003-IV/2012) verneint ausdrücklich die Strafbarkeit der Beschneidung männlicher Säuglinge. Dieser aus juristischer Sicht bemerkenswert grottenschlechter Erlass ist ein Beispiel dafür, wie aus einem konservativen Schrifttum eine Rechtsmeinung abgeleitet wird, um die Politik vor einer Auseinandersetzung mit religiösen Gläubigen abzuschirmen.
Es gibt jedoch zahlreiche Rechtsexperten, die die religiös motivierte Zirkumzision als rechtswidrig betrachten.[3] Eine umfassende Analyse würde nun internationale Menschenrechte und Gleichheitssätze, insbesondere Artikel 24 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), der Vertragsstaaten auffordert, Maßnahmen gegen schädliche Bräuche zu ergreifen, sowie Artikel 19 Absatz 1 der UN-KRK, der Kinder vor körperlicher und geistiger Gewaltanwendung schützt, und Artikel 3 Absatz 1 der UN-KRK, der das Kindeswohl in den Vordergrund stellt, einbeziehen, doch dafür ist hier kein Platz.
Es geht mir jedoch nicht um eine juristische Interpretation nach den geltenden Regeln. Sicherlich, es ist wichtig aufzuzeigen, dass die (Verfassungs-)Justiz schon de lege lata feststellen könnte, dass die Beschneidung aus religiösen Gründen in vielerlei Hinsicht ein Risiko darstellt und nicht vorrangig dem Kindeswohl entspricht. Mein Hauptanliegen ist es aber, die Feigheit der Politik zu kritisieren, die sich nicht traut, gegen den Willen jüdischer Gläubiger Gesetze zu ändern. Ein aufgeklärter und säkularer Rechtsstaat darf es nicht hinnehmen, dass ein Baby ohne medizinischen Grund seine Vorhaut verliert. Er muss seine Schutzpflicht gegenüber denjenigen erfüllen, die sich gegen einen irreversiblen Eingriff nicht wehren können.
Die Zeit ist gekommen, denn immer mehr Menschen in Österreich, Deutschland und der Schweiz lehnen einengende Konfessionen und Glaubenszensuren ab. Sie verwerfen Religionen mit ihren unwissenschaftlichen Dogmen, archaischen Verbote und diskriminierenden Praktiken. Immer mehr Menschen erkennen, dass Halt aus Haltung gewonnen werden kann, ohne auf spekulative Verheißungen und Drohungen angewiesen zu sein. Die Frage, die sich daher stellt, ist, ob man gegenüber Menschen, die noch immer archaische Gesetze befolgen wollen, tolerant bleiben sollte?
Zum Toleranz-Paradoxon von Karl Popper
Karl Popper erläutert das Toleranz-Paradoxon 1945 in seinem Buch „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ (Originaltitel: „The Open Society and Its Enemies“), das er während seines neuseeländischen Exils verfasst hat. In diesem Werk kritisiert er scharf die philosophischen Systeme von Platon, Hegel und Marx, die seiner Ansicht nach ideologische Grundlagen für totalitäre Regime wie Faschismus, Nationalsozialismus und Kommunismus geschaffen haben. Besonders wendet er sich gegen den Historizismus, die Auffassung, dass sich die Geschichte nach festen, unveränderlichen Gesetzen entwickelt und daher bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen zwangsläufig sind. Diese Sichtweise verurteilt er als Basis für geschlossene Gesellschaften, die auf starren, zentralistisch geplanten Ideologien basieren und keinen Raum für individuelle Freiheit und offene Diskussionen lassen. Popper stellt dem das Konzept der „offenen Gesellschaft“ gegenüber, in der Menschen nicht an vorgegebene historische oder soziale „Notwendigkeiten“ gebunden sind, sondern ihre Geschichte aktiv mitgestalten können. Diese Gesellschaft ist geprägt von Pluralismus, Kritikfähigkeit und kontinuierlicher Verbesserung, wobei Fehler erkannt und korrigiert werden können. Während geschlossene Gesellschaften durch dogmatische Starrheit gekennzeichnet sind, ist die offene Gesellschaft dynamisch.
Ein zentrales Anliegen Poppers ist der Schutz der offenen Gesellschaft vor totalitären Bedrohungen. Er argumentiert, dass Toleranz gegenüber intoleranten Ideologien gefährlich ist, da diese die Freiheit und Vielfalt der Gesellschaft untergraben könnten. Daher müsse eine offene Gesellschaft das Recht haben, sich gegen Intoleranz zu wehren, um ihre eigenen Werte und Freiheiten zu schützen. Popper formuliert in einer Fußnote:
„Weniger bekannt ist das Paradox der Toleranz: Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die unbeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen. — Damit wünsche ich nicht zu sagen, dass wir z.B. intolerante Philosophien auf jeden Fall gewaltsam unterdrücken sollten; solange wir ihnen durch rationale Argumente beikommen können und solange wir sie durch die öffentliche Meinung in Schranken halten können, wäre ihre Unterdrückung sicher höchst unvernünftig. Aber wir sollten für uns das Recht in Anspruch nehmen, sie, wenn nötig, mit Gewalt zu unterdrücken; denn es kann sich leicht herausstellen, dass ihre Vertreter nicht bereit sind, mit uns auf der Ebene rationaler Diskussion zusammenzutreffen, und beginnen, das Argumentieren als solches zu verwerfen ; sie können ihren Anhängern verbieten, auf rationale Argumente — die sie ein Täuschungsmanöver nennen zu hören, und sie werden ihnen vielleicht den Rat geben, Argumente mit Fäusten und Pistolen zu beantworten. Wir sollten daher im Namen der Toleranz das Recht für uns in Anspruch nehmen, die Unduldsamen nicht zu dulden. Wir sollten geltend machen, dass sich jede Bewegung, die die Intoleranz predigt, außerhalb des Gesetzes stellt, und wir sollten eine Aufforderung zur Intoleranz und Verfolgung als ebenso verbrecherisch behandeln wie eine Aufforderung zum Mord, zum Raub oder zur Wiedereinführung des Sklavenhandels.“
In knappen Worten zusammengefasst:
- Toleranz darf nicht unbegrenzt gewährt werden, insbesondere nicht gegenüber intoleranten Ideologien.
- Der Schutz der offenen Gesellschaft und ihrer Werte hat Vorrang vor einer unbedingten Toleranz gegenüber Intoleranz.
- Gewaltanwendung wird dann – und nur unter diesen Bedingungen – notwendig, wenn eine intolerante Gruppe den Dialog verweigert und zu Gewalt greift, oder diese androht.
Anwendung des Toleranz-Paradoxons auf die jüdische Beschneidung
Poppers Theorem auf den Sachverhalt der Beschneidung angewendet, lautet daher:
- Gewaltakt: Die Abschneidung der Vorhaut eines männlichen Säuglings ohne medizinischen Grund ist ein Gewaltakt mit irreversiblen Folgen. Es verletzt seine Würde, sein Recht auf körperliche Unversehrtheit und verunmöglicht ihm für immer sein Recht auszuüben, selbst über den Zustand seiner Genitalien zu entscheiden.
- Verweigerung des Diskurses: Konservative Jüd*innen, die an der Praxis der Beschneidung festhalten, berufen sich auf göttliche Anordnungen oder unveränderliche religiöse Traditionen und weigern sich, über diese Praxis zu diskutieren. In Poppers Terminologie kann eine solche religiöse Gruppe als intolerant betrachtet werden, da sie sich dem rationalen Dialog verschließt.
- Aufrufung zur Gewalt: Diese intolerante Gruppe fordert dazu auf, den Gewaltakt der Beschneidung an Säuglinge zu vollziehen.
- Verbot der Toleranz gegenüber gewaltbereiter Intoleranz: Folglich ist „Gewalt“ gegen diese intolerante Gruppe zur Abwendung der Beschneidung weiterer Säuglinge zulässig, wobei unter „Gewalt“ in einer rechtsstaatlichen Gesellschaft mit dem Gewaltmonopol beim Staat allein ein strafbewährtes, gesetzliches Verbot zu verstehen ist. Physische Gewalt, Selbstjustiz oder Hass und Hetze sind keinesfalls erlaubt.
Fazit: Folgt man dem Toleranz-Paradoxon von Karl Popper, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Beschneidung von Säuglingen zu verbieten. Mutatis mutandis gilt das Gesagte auch für die Beschneidung muslimischer Buben.
Keine Äußerung von Popper
Karl Popper hat sich nie öffentlich zur Beschneidung geäußert. Es ist denkbar, dass er dazu keinen Anlass sah, da er in einem protestantischen Umfeld aufwuchs. Obwohl er aufgrund seiner jüdischen Herkunft von den Nationalsozialisten verfolgt wurde, hatte er selbst keine Verbindung zum praktizierenden Judentum.
Jedoch war Popper keineswegs desinteressiert an religiösen Fragen. 1940 hielt er einen Vortrag mit dem Titel „Wissenschaft und Religion“, und 1969 führte er ein bemerkenswertes Gespräch mit Rabbi Edward Zerin. In diesem Interview, das 1998 posthum im Skeptic Magazine veröffentlicht wurde, bezeichnete er sich als religiöser Agnostiker.
Popper lebte in einer Zeit, in der es nach dem Holocaust als problematisch galt, Juden zu kritisieren. Diese selbst auferlegte Zurückhaltung besteht bis heute: Kritik an der israelischen Siedlungspolitik oder dem Umgang mit den Palästinensern wird schnell als antisemitisch eingestuft.
Hätte sich Popper bei einer ausdrücklichen Anfrage für ein gesetzliches Verbot der Beschneidung ausgesprochen oder hätte er sein Toleranz-Paradoxon darauf angewendet? Das muss Spekulation bleiben. Popper war ein nicht-praktizierender Jude und ein skeptischer, aber nicht radikaler, aktivistischer Agnostiker. Unfreie Gesellschaften lehnte er vehement ab, und es ist wahrscheinlich, dass er die hierarchischen und traditionsverhafteten Strukturen religiöser Gruppen kritisch sah. Ob er jedoch so weit gegangen wäre, zwei der weltweit größten Religionen wegen ihrer Ansichten zu verurteilen, ist jedoch eine andere Qualität des Widerspruchs. Und ich frage mich, hätte auch Popper– wie viele andere, die der Beschneidung kritisch gegenüberstehen, aber schweigen –der menschlichen Neigung zur kognitiven Dissonanz nachgegeben?
Kognitive Dissonanz und die Rechtfertigung der Beschneidung
Kognitive Dissonanz beschreibt den inneren Konflikt, der entsteht, wenn eine Person widersprüchliche Überzeugungen, Werte oder Handlungen in sich vereint. Dieser Zustand des Unbehagens führt oft zur Entwicklung von Abwehrmechanismen, um das emotionale Ungleichgewicht zu mildern. Eine gängige Strategie ist die Rationalisierung, bei der man sich selbst davon überzeugt, dass moralisch fragwürdiges Verhalten in Ordnung sei, um die eigene Handlung zu rechtfertigen. So wird die Diskrepanz zwischen dem Wissen um moralische Unzulässigkeit und dem tatsächlichen Verhalten durch Selbsttäuschung und Verleugnung überbrückt. Dies ermöglicht es dem Individuum, sich trotz des inneren Widerspruchs als ethisch konsistent wahrzunehmen, auch wenn es tief im Inneren spürt, dass es gegen seine eigenen Überzeugungen verstößt.
Mitläufer im Judentum, die sich primär aus Tradition und Gruppendruck an religiösen Praktiken beteiligen, neigen dazu, die Beschneidung von Jungen als gesundheitlich vorteilhaft und unbedenklich darzustellen, obwohl sie im Grunde ihres Herzens wissen, dass diese Annahmen wissenschaftlich nicht haltbar sind. Diese Selbsttäuschung dient dazu, die kognitive Dissonanz zu bewältigen, die zwischen den bekannten moralischen und medizinischen Bedenken und dem Wunsch, an traditionellen Normen festzuhalten, entsteht. Durch diese Rationalisierung verdecken sie die ethischen und gesundheitlichen Implikationen der Beschneidung und schaffen sich so eine vermeintliche Rechtfertigung für eine Praxis, die sie im Innersten als problematisch erkennen.
Um es unmissverständlich klarzustellen: Es handelt sich bei der Vorhaut um ein hochsensibles Körperteil und die Evolution hat sie mit 2 klaren Funktionen bedacht.
- Die Vorhaut schützt (!!!) die Eichel:
„Die männliche Vorhaut ist Teil der Haut des Organs und erfüllt wichtige Funktionen zum Schutz der sehr empfindlichen Eichel. Sie bedeckt normalerweise die Eichel und schützt sie vor schädlichen Substanzen, Reibung, Austrocknung und Verletzungen. Sie besitzt apokrine Schweißdrüsen, die Cathepsin B, Lysozym, Chymotrypsin, neutrophile Elastase, Zytokine und Pheromone wie Androsteron produzieren. Indische Wissenschaftler haben gezeigt, dass die subpräputiale Feuchtigkeit lytisches Material enthält, das eine antibakterielle und antivirale Funktion hat. Die natürlichen Öle schmieren, befeuchten und schützen die Schleimhaut, die die Eichel und die innere Vorhaut bedeckt. Die Spitze der Vorhaut wird durch wichtige Blutgefäßstrukturen reichlich mit Blut versorgt.“[4]
2. Die Vorhaut spielt eine wichtige Rolle für das sexuelle Lustempfinden
Beides, Schutz wie das spezifische Lustempfinden, wird dem Opfer religiöser Gewaltzufuhr irreversibel genommen, noch dazu in einem potenziell gefährlichen chirurgischen Akt und oft ohne Arzt.
Die Meinung, dass diese Maßnahme dem Kindeswohl (zum Beispiel: vorbeugend gegen Harnwegsinfektionen, Peniskrebs – betrifft nur etwa einen von 100.000 älteren Männern – und Übertragung einiger sexuell übertragbarer Infektionen) wird durch keine medizinische Evidenz bestätigt. Die angeblichen Vorteile einer Beschneidung wurden allesamt wissenschaftlich widerlegt.[5]
Selbst die häufig zitierten afrikanischen Studien, die besagen, dass Beschneidung in AIDS-gefährdeten Regionen zu einer geringeren Infektionsrate führe, was sogar zu einer WHO-Empfehlung geführt hat, stehen unter starker wissenschaftlicher Kritik[6]. Darüber hinaus rechtfertigen diese Studien, selbst wenn sie korrekt und legis artis durchgeführt worden wären, nicht die prophylaktische Beschneidung nicht-einwilligungsfähiger Kinder in westlichen Ländern mit höheren Bildungs- und Hygienestandards. Der Einsatz von Kondomen und die HPV-Impfung bieten wesentlich besseren Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten, ohne dass dieser schwere und irreversible medizinischer Eingriff erforderlich ist. Im Übrigen wird bereits festgestellt und kritisiert, dass derartige Behauptungen dazu geführt haben, dass sich beschnittene Männer fälschlich sicher fühlen und sich selbst einem erhöhten Risiko der Ansteckung aussetzen.
Eine sexuell übertragbare Infektion ist bei Säuglingen ohnehin völlig irrelevant, es sei denn, man setzt das Kind absichtlich einem solchen Risiko aus – beispielsweise durch die Praxis des „Metzitzah“, bei der ein Mohel das Blut nach der Beschneidung absaugt.
Besonders besorgniserregend ist, dass es erlaubt ist, diesen schweren Eingriff an Säuglingen ohne ärztliche Überwachung vorzunehmen. Oft entstehen Entzündungen und schmerzhafte Einrisse durch Versuche des unsachgemäßen Zurückziehens der noch unreifen und verklebten Vorhaut.
Die Beschneidung widerspricht dem ärztlichen Grundprinzip: primum nil nocere (Erstens, dem Patienten keinen Schaden zufügen). Ärzte, medizinische Fachgesellschaften und Gesundheitsorganisationen auf der ganzen Welt lehnen die routinemäßige Beschneidung ohne medizinische Indikation entschieden ab.[7] Etwa 6 % der Betroffenen leiden an postoperativen Komplikationen, und die Schmerzen, die durch den Eingriff verursacht werden, können zu erheblichen und langfristigen Traumata führen. Gerade Neugeborene sind schmerzempfindlich und können durch solche traumatisierenden Erfahrungen belastet werden.[8] Das sexuelle Empfinden des Mannes kann beeinträchtigt sein. Diese medizinischen Einschätzungen unterstreichen, dass die Beschneidung aus religiösen Gründen keine medizinisch notwendige oder vorteilhafte Maßnahme für das Wohl des Kindes darstellt. Daher stellen sich grundlegende Fragen:
- Wo bleibt das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen?
- Was ist mit der Würde des Säuglings?
- Warum gilt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht auch für jüdische und muslimische Kinder?
- Wenn die Beschneidung so gesund ist, warum werden dann nicht auch nicht-muslimische und nicht-jüdische Kinder beschnitten?
- Wo sind die Eltern, die keiner dieser Religionen angehören, und ihre Kinder freiwillig beschneiden lassen? Sind denn all diese Elternteile Rabeneltern?
Das Urteil lautet: Semi-Gläubige, die sich dem Gruppendruck beugen, betreiben Selbsttäuschung, wenn sie sich die Beschneidung mit vorbeugendem Kindeswohl schönreden.
Fazit
Karl Popper war ein entschiedener Verfechter der offenen Gesellschaft und zeigte stets Bereitschaft, verschiedene Meinungen zu hören und zu diskutieren, solange sie auf rationalen Argumenten beruhten. Gleichzeitig war er bekannt für seine kompromisslose Haltung in philosophischen und wissenschaftlichen Fragen, insbesondere im Rahmen seines Kritischen Rationalismus. Als Agnostiker und entschiedener Gegner von Dogmatismus und Totalitarismus ist es – auch wenn es reine Spekulation bleibt – durchaus vorstellbar, dass Popper, lebte er heute, sich kritisch zur Praxis der Beschneidung äußern und ein gesetzliches Beschneidungsverbot, das unter Strafe steht, befürworten würde.
Letzte Anmerkungen und Aufruf
Mit diesem Beitrag wollte ich keinesfalls Karl Popper meine persönlichen Überzeugungen zuschreiben. Vielmehr habe ich lediglich jene Gedankengänge zu Papier gebracht, die mich in der Nacht wachgehalten haben. Dies steht mir als Nicht-Philosoph zu, da ich keine wissenschaftliche Autorität beanspruche. Ich halte meine Argumentation für stringent, bin jedoch offen für konstruktive Kritik.
Vielleicht regt meine persönliche Auseinandersetzung auch andere an, eigene philosophische Überlegungen anzustellen. Sollte ich jüdischen oder muslimischen Gläubigen ein schlechtes Gewissen bereiten, sehe ich das als einen willkommenen Nebeneffekt. Liebe Gläubige, ihr lebt im 21. Jahrhundert. Hört auf, eure Kinder aus religiösen Gründen zu verletzen. Denkt an die Würde eures Kindes und an sein Recht auf Selbstbestimmung. Lasst eure Söhne, wenn sie erwachsen sind, selbst entscheiden, ob sie sich beschneiden lassen wollen oder nicht. Nehmt ihnen nicht den freien Willen – das schuldet ihr euren Kindern.
[1] Vgl. die Diskussion in den USA: „The Masturbation Taboo and the Rise of Routine Male Circumcision: A Review of the Historiography“, Journal of Social History, Volume 36, Issue 3, Spring 2003, Pages 737–757.
[2] Weiterführende Informationen auf Wikipedia zum Stichwort „Brit Schalom“.
[3] Beispielhaft weiterführende kritische, juridische Literatur: Herzberg, „Die Beschneidung gesetzlich gestatten“, in Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 10/2012; Isensee, „Grundrechtliche Konsequenz wider geheiligte Tradition – Der Streit um die Beschneidung“, in: Juristen Zeitung, 68. Jahrgang, Seiten 317–368; Paeffgen, Vorbemerkungen zu §§ 32 ff StGB, in: Nomos Kommentar (NK) zum StGB (2013); Eschelbach, Kommentar zu § 223 StGB in Beck-Online-Kommentar zum StGB (2013); Stumpf, „Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit ritueller Beschneidungen – Zugleich ein Beitrag zu den Vorund Nachteilen einer gesetzlichen Regelung“, in: Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl) 2013 S. 141 (147); Czerner, „Staatlich legalisierte Kindeswohlgefährdung durch Zulassung ritueller Beschneidung zugunsten elterlicher Glaubensfreiheit? (Teil 2)“, in: ZKJ 2012 S. 433 (434); Peschel-Gutzeit, „Erlaubte Körperverletzung? Kritische Überlegungen zu dem Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“, in: Familie – Recht – Ethik, Festschrift für Gerd Brudermüller zum 65. Geburtstag, 2014, S. 517 (528); Sonnekus, „Rechtsvergleichende Gedanken zu der Verfassungswidrigkeit entsprechender Eingriffe in Grundrechte“, in: Juristische Rundschau (JR) 2015, S. 1; Putzke, „Recht und Ritual – ein großes Urteil einer kleinen Strafkammer“, in: Medizinrecht (MedR) 2012, S. 621 (622).
[4] Stellungnahme Dr.med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, zur Anhörung am 26. November 2012 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: https://webarchiv.bundestag.de/archive/2013/0118/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/31_Beschneidung/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Hartmann.pdf /
[5] Vgl. dazu die ausführliche Webseite der Plattform „Doctors opposing circumcsision“: https://www.doctorsopposingcircumcision.org/.
[6] Vgl. Nandi Siegfried, „Does Male Circumcision Prevent HIV Infection?“, in: PLOS Medicine (2005).
[7] Zeitschrift des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V.: https://kinder-undjugendarzt.de/uploads/K6iJJgs7/kja12_2013_01_2014.pdf; Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie – https://www.dgkch.de/menu-dgkch-home/menu-pressestelle/33-pressemitteilung-2012-10; Stellungnahme der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmagazin zur Beschneidung: http://dakj.de/wp-content/uploads/2016/12/2016-dakj-beschneidung-jungen.pdf; Doctors opposing circumcsision: https://www.doctorsopposingcircumcision.org/; Dr.med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, a.a.O; https://intaction.org/german-pediatric-association-condemns-infant-circumcision-2/.
[8] Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmagazin, a.a.O.
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„Ebenso steht die medizinisch indizierte Zirkumzision männlicher Säuglinge außerhalb jeder Kritik.“ Tatsächlich wurde und wird sie meines Wissens unter Medizinern selbstverständlich diskutiert; mit der Folge, dass man heute in deutlich deutlich weniger Fällen eine Zirkumzision für erforderlich hält. Aber was für ein Unterschied in der Diskussionskultur. Auf der einen Seite das kategorische „Gott will es“, auf der anderen eine verantwortungsvolle Nutzen – Risiken – Abschätzung. Die Beschneidung von Jungen als gesundheitlich vorteilhaft und unbedenklich darzustellen, dem ist inzwischen jedenfalls gänzlich der Boden entzogen.
Ja, ich stimme Ihnen in allen Punkten zu. Vor allem ist auch die Beschneidung aus medizinischen Gründen heute nicht mehr so häufig wie früher, weil es bessere Alternativen gibt und sie auch unter Ärzten kritisch gesehen wird, wenngleich sie nicht kategorisch abgelehnt wird. Aber zur medizinischen Indikation konnte ich als Nicht- Mediziner nicht schreiben. Ich wollte auch nicht, es ging mir um Popper und um das Toleranzparodoxon.
Dankeschön für Ihr Kommentar. Ich freue mich immer über ein feedback.