Frag den Staat | Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts
Ich frage noch einmal den Staat.
Wen interessiert, wie schnell das Ministerium antwortet, und wie die Antwort lautet, der klickt auf dieser Seite hier auf dem Link bei
https://fragdenstaat.at/a/3209
Danke fürs Interesse.
Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrter Herr Dr. Hinghofer-Szalkay,
gemäß der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts ist das REFERAT II/4/b für die Kooperation und Verfahren mit Religionsgesellschaften zuständig.
Welches Referat im Bundeskanzleramt ist für konfessionsfreie Menschen zuständig?
Oder haben wir im Staat das gleiche Schicksal wie im ORF – wir werden unter Religionen abgehandelt?Ich bedanke mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gradert
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Anfragenr: 3209
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