VfGH befasst sich mit Sterbehilfe

© VfGH/Achim Bieniek
© VfGH/Achim Bieniek

Seit 2022 regelt das Sterbehilfe-Verfügungsgesetz, unter welchen Umständen schwer kranke Personen mit Assistenz Suizid begehen dürfen.

Zwei Betroffene und die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende bemühen jetzt den VfGH, durch das Gesetz werden zu viele Hürden aufgebaut, das Sterbeverfügungsgesetz sei verfassungswidrig. Betroffenen werde das Recht auf einen assistierten Suizid verwehrt, die Hürden seien zu hoch.

Mag. Dr. Wolfram Proksch, Rechtsvertreter:

Man braucht zwei attestierwillige Ärzte, einen Notar, dann das Medikament aus der Apotheke. Jeder Beteiligte kann aus Gewissensgründen ablehnen. Allein die Suche nach den Ärzten sei oft schwierig.

C. Kaneider, Gesellschaft für ein humanitäres Lebensende:

Die Hürden sind sehr groß. Patienten haben vor mir vier bis fünf Kollegen gesehen und sind erleichtert, auf jemanden zu treffen, der ihnen weiterhelfen kann.

Regierungsvertreter schildern heute vor dem VfGH, man habe keine Hürden errichten, sondern den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs entsprechen wollen.

Etwa 480 Menschen haben bereits eine Sterbeverfügung errichtet.

Ob das Gesetz geändert werden muss, wird heute nicht feststehen, der VfGH wird nach internen Beratungen entscheiden.


Sterbeverfügungsgesetz

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Dr. Andreas Gradert

Andreas Gradert studierte Theologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Psychologie an der University of Liverpool, Wirtschaftswissenschaften am MIT und Mediation am Wifi Salzburg und bei Lis Ripke.

Seit 22 Präsident des Humanistischen Verbandes Österreich, seit 24 der giordano bruno stiftung Österreich, früher im Präsidium Lebenshilfe Salzburg, jetzt im Präsidium Atheisten Österreich , aktiv im Zentralrat der Konfessionsfreien, bei der EU Fundamental Rights Agency, den Skeptikern, den Effektive Altruisten und diversen Menschenrechtsorganisationen sowie Beirat in der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende.

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