Sterbeverfügung: Selbstbestimmt und frei

Foto: Jasmin Merdan/ Getty Images

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) engagiert sich für 

  • die Förderung einer Kultur des humanen Sterbens, 
  • die Förderung der gesellschaftlichen, politischen und legalen Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung am Lebensende,
  • die Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über Sterbehilfe und die Möglichkeit der Errichtung einer Sterbeverfügung und
  • jede Form der nicht-physischen Hilfeleistung für Vereinsmitglieder im Sinne des StVfG, wie insbesondere die ergebnisoffene Beratung, organisatorische Hilfe und jede sonstige Unterstützung von Betroffenen und/oder ihren Angehörigen.

Der Humanistische Verband Österreich unterstützt dieses Engagement auf jede erdenkliche Weise und greift dabei wie die ÖGHL auf das VfGH-Urteil vom 11. Dezember 2020 zurück, nach dem eine Neufassung des Sterbeverfügungsgesetzes StVfG notwendig wurde, hier in der aktuellen Fassung.

Die ÖGHL setzt sich u.a. dafür ein, dass die Suizidbeihilfe tatsächlich und bedarfsgerecht zur Verfügung steht und nicht durch gesetzliche Regelungen in der Praxis unangemessen eingeschränkt oder gar unmöglich gemacht wird. Der Schutz vor Missbrauch jeder Art ist wichtig, darf aber das Selbstbestimmungsrecht nicht gefährden. Die ÖGHL betont den ethischen und zeitlichen Vorrang der Palliativmedizin sowie der psychischen und emotionalen Betreuung vor einer Entscheidung zum Suizid.

Auch wir weisen darauf hin, und deshalb veröffentlichen wir in Absprache mit den österreichischen Patienten- und Pflegeanwaltschaften sowie den österreichischen Ärztekammern die Kontaktadressen der zuständigen Beratungsstellen in den neun Bundesländern.


Burgenland

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass sich sterbewillige Personen aus dem Burgenland an die Patientenanwaltschaft Burgenland wenden können. Ich stehe für Anfragen zu dem Thema gerne zur Verfügung und erstelle auch Sterbeverfügungen. Sie können die Telefonnummer bzw. Mailadresse in meiner Signatur an sterbewillige Personen weitergeben.

Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland
Mag. Dr. Lukas Greisenegger
Patienten- und Behindertenanwalt
Marktstraße 3
Technologiezentrum EG
A-7000 Eisenstadt

+43 57 600-2153 
post.patientenanwalt@bgld.gv.at


Kärnten

Die Ärztekammer für Kärnten wird zum Schutz ihrer Mitglieder keine Liste mit den Namen jener ÄrztInnen veröffentlichen, die an der Errichtung einer Sterbeverfügung mitwirken würden. Sterbewillige Personen können sich aber jederzeit gerne an uns wenden, um die Namen der ÄrztInnen zu erfahren, die sich in ihrer örtlichen Nähe befinden und die sich bereit erklärt haben, eine ärztliche Äufklärung iSd § 7 Sterbeverfügungsgesetz durchzuführen.

Ärztekammer für Kärnten
Mag. Klaus Mitterdorfer
St. Veiter Straße 34/2
9020 Klagenfurt

+43 463 5856-20
k.mitterdorfer@aekktn.at

Oder:

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 1 – Landesamtsdirektion
Patientenanwaltschaft
Mag.a Corinna Smrecnik
Völkermarkter Ring 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee

+43 50 536 57101
+43 664 8053657101
corinna.smrecnik@ktn.gv.at


Niederösterreich

In Beantwortung Ihrer Fragen darf ich wie folgt ausführen: Die ÄKNÖ führt seit 2022 eine Liste mit aufklärungsbereiten Ärzt:innen mit oder ohne palliativmedizinischer Qualifikation. Für Sterbewillige gibt es in NÖ 2 Möglichkeiten an diese Liste bzw. an die Kontakte zu kommen:

1. Über eine/einen Vertrauensärzt:in in NÖ. Diese haben die Möglichkeit über das Intranet der ÄKNÖ die Liste abzufragen.
2. Über die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt, da auch die Eintragung in das Sterbeverfügungsregister kostenfrei über die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft durchgeführt werden kann.

NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Hypogasse 1, 2. Stock (Eingang Wiener Str. – Hypo NÖ)
3100 St. Pölten

+43 2742 900-515 575
post.ppa@noel.gv.at


Oberösterreich

Bei Bedarf steht die Oö. Patienten- und Pflegevertretung, wie im Sterbeverfügungsgesetz beschrieben, als Anlaufstelle zur Verfügung.

Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Bahnhofplatz 1
4021 Linz

+43 732 7720-14215
ppv.post@ooe.gv.at


Salzburg

Ein Sterbewilliger muss jedenfalls den Rechtsweg beschreiten und benötigt österreichweit mind. 2 Aufklärungsgespräche (allgemein und palliativ), um sein Leben in Würde beenden zu können. Sollten bei einem dieser Gespräche auf ärztlicher Seite Zweifel aufkommen, benötigt die Person noch ein drittes (psychiatrisches) Gespräch.

Auf unserer Homepage findet sich eine Liste der zur Verfügung stehenden Ärzte sowie viele weitere Informationen. Diese können jederzeit öffentlich eingesehen werden 

Salzburger Patientenvertretung
Sebastian-Stief-Gasse 2
5020 Salzburg

+43 662 8042-2030
patientenvertretung@salzburg.gv.at

Zusätzlich veröffentlicht das Land Salzburg eine Liste der
Ärzte für Aufklärungsgespräch – Sterbeverfügungsgesetz


Steiermark

Anbei übermittle ich Ihnen, wie telefonisch besprochen, die Kontaktdaten der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft
Haus der Gesundheit
Friedrichgasse 9
8010 Graz

+43 316 877-3350
ppo@stmk.gv.at

Zusätzlich veröffentlicht das Land Steiermark eine Liste der
Ärzte mit palliativmedizinischen Qualifikationen


Tirol

Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass seit 01.02.2024 in der Arztsuche der Ärztekammer für Tirol öffentlich nach jenen Ärzt:innen, welche sich bereit erklären Aufklärungsgespräche im Zuge der Errichtung einer Sterbeverfügung anzubieten und auch öffentlich aufscheinen möchten, gesucht werden kann. Die Arztsuche finden Sie auf der Homepage der Arztekammer für Tirol unter https://www.aektirol.at/arztsuche. Über die erweiterte Suche kann im Reiter „Diplome/Zertifikate/Spezialisierungen” nach „Sterbeverfügung” gesucht werden.

Aktuell gibt es in Tirol 15 Arzt:innen, 6 davon besitzen das Palliativdiplom, welche sich bereit erklärt haben öffentlich aufzuscheinen und hilfesuchenden Menschen in Tirol
weiterzuhelfen. Darüber hinaus gibt es 32 Arzt innen, welche Aufklärungsgespräche durchführen, jedoch nicht öffentlich aufscheinen möchten.

Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte
Markus Scherl, MSc
Abteilungsleiter
Ärztekammer für Tirol
Anichstraße 7
6020 Innsbruck

+43 512 52058-142
kammer@aektirol.at

Ärzteliste des Landes Tirol, zur Auswahl siehe oben
Ärzte mit palliativmedizinischen Qualifikationen


Vorarlberg

Die Patientenanwaltschaft Vorarlberg unterstützt seit 2 Jahre nicht nur sterbewillige, sondern auch die Hilfe leistenden Personen.

Wir erachten ein zweizeitiges Verfahren als sehr sinnvoll. In einem ersten Gespräch erläutern wir die Voraussetzungen, klären auf, welche Ärzte die Aufklärungen machen und an welche sonstigen Punkte noch gedacht werden muss. Am Ende des Prozesses errichten wir auch die Sterbeverfügung.

Sollten die Sterbewilligen nicht mehr in der Lage sein, zu uns zu kommen, bieten wir in diesen Fällen auch Hausbesuche an, wobei wir wünschen, dass bei diesen Gesprächen, falls vorgesehen, auch die Hilfe leistenden Personen anwesend sind.

Wenn sich jemand für diese Schritt entschließt, dann kann er sich gerne an die Patientenanwaltschaft Vorarlberg wenden, wobei wir uns nur für jene Personen zuständig fühlen, die auch in Vorarlberg ihren Aufenthalt haben.

Patientenanwaltschaft Vorarlberg
Marktplatz 8
6800 Feldkirch

+43 5522 81553
anwalt@patientenanwalt-vbg.at

Oder:

Zu Ihrem e-mail möchten wir Ihnen mitteilen, dass bei uns und der Vorarlberger Patientenanwaltschaft eine Liste aufliegt, in der jene Ärzte gelistet sind, die bereit sind an Sterbeverfügungen mitzuwirken. Diese Liste wird anfragenden Patienten selbstverständlich ausgehändigt.

Ärztekammer für Vorarlberg
Dr. Jürgen Heinzle
Kammeramtsdirektor
Schulgasse 17
6850 Dornbirn

+43 5572 21900-52
juergen.heinzle@aekvbg.at


Wien

Da wir die Schwierigkeiten kennen, einen bzw. laut Gesetz zwei Ärzt*innen zu finden, die an der Errichtung von Sterbeverfügungen mitzuwirken bereit sind, kann ich Ihnen hiermit die Kontaktdaten des Patientenombudsmannes der Wr. Ärztekammer nennen. Hr. Dr. Holzgruber kann Auskunft über entsprechende Ärzt*innen geben.

An der Errichtung von Sterbeverfügungen wirken wir als Wr. Pflege- und Patient*innenanwaltschaft (derzeit) nicht mit, stehen aber dennoch für Auskünfte zu den rechtlichen Vorgaben des Sterbeverfügungsgesetzes zur Verfügung.

Wir, in der Patientenombudsstelle der ÄK/Wien, haben eine Liste jener Ärzt*innen, jedoch  nur für Wien, die Gutachten machen. Diese Liste wird ausschließlich, nach schriftlicher Anforderung, an die betroffenen Patient*innen weitergeben.

Patientenombudsstelle der Ärztekammer für Wien
Patientenombudsmann der Wr. Ärztekammer
Hofrat Dr. Thomas Holzgruber
Weihburggasse 10-12
1010 Wien

+43 1 51501-1270
sekretariat@patientenombudsmann-wien.at


Ich danke allen Beteiligten für die raschen Antworten.

Dr. Andreas Gradert
Humanistischer Verband Österreich, Präsident
Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende, Beirat

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