Politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

European Union Agency for Fundamental Rights
European Union Agency for Fundamental Rights

Im Vorfeld der EU-Wahlen untersucht dieser Bericht die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Obwohl einige Mitgliedstaaten Beschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts aufgehoben haben, bestehen weiterhin Hindernisse. Dieser Bericht ist eine Aktualisierung der neuen Entwicklungen seit dem letzten FRA-Bericht aus dem Jahr 2014. Er zeigt Wege auf, wie Menschen mit Behinderungen im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta und der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit gewährt werden kann.

Dieser Bericht zeigt, dass in der Europäischen Union in vielen Bereichen im Zusammenhang mit der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Fortschritte erzielt wurden, seit die Agentur 2010 erstmals zu diesem Thema berichtete . Alle Mitgliedstaaten und die EU haben das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ratifiziert, obwohl einige Mitgliedstaaten Erklärungen und Vorbehalte, unter anderem zu Artikel 12 , eingelegt haben .  

In mehreren Mitgliedstaaten wurden Beschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts aufgrund der Rechtsfähigkeit abgeschafft. Selbst dort, wo noch immer gesetzliche Beschränkungen bestehen, tendiert die Rechtsprechung dazu, pauschale gesetzliche Beschränkungen außer Kraft zu setzen und in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Personen unter Vormundschaft das aktive und/oder passive Wahlrecht entzogen werden sollte. Mitgliedstaaten, die alle Beschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts abgeschafft haben, sind ein gutes Beispiel dafür, wie sichergestellt werden kann, dass alle Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte ausüben können, wenn sie dabei unterstützt werden.

Auch auf EU- und mitgliedstaatlicher Ebene wurden bedeutende Fortschritte in Bezug auf die Zugänglichkeit des Wahlprozesses festgestellt, insbesondere im Hinblick auf gesetzlich vorgeschriebene Zugänglichkeitsstandards für Wahllokale und Leitlinien zur Zugänglichkeit von Wahllokalen. Menschen mit Seh-, Hör- oder geistigen Behinderungen stehen jedoch nach wie vor vor erheblichen Hindernissen. Eine systematische Datenerhebung zur Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude ist selten und aufgrund unterschiedlicher Methoden nicht vergleichbar.

Mit der Verabschiedung der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zum Internet und des gemeinsamen europäischen Standards für den barrierefreien Zugang zum Internet hat die EU ihr Engagement für einen besseren Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien für die EU-Bürger unter Beweis gestellt. Die Mindestanforderungen der Richtlinie wurden in die nationalen Gesetze aller Mitgliedstaaten übernommen, obwohl nur wenige in der Praxis dem harmonisierten europäischen Standard entsprechen.

Im Jahr 2018 überarbeitete die EU die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, um die Barrierefreiheitsanforderungen für Mediendiensteanbieter zu verschärfen. Die Mitgliedstaaten verfügen über rechtsverbindliche Barrierefreiheitsstandards für öffentliche und private Medienanbieter. Gebärdensprachdolmetschen, Audiodeskriptionen und Untertitel wichtiger öffentlicher Programme mit Anweisungen zur Stimmabgabe und Informationen zu den Kandidaten werden zunehmend angeboten. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, um die Programme privater Mediendiensteanbieter durch Gebärdensprachdolmetschen, Audiodeskriptionen oder leicht verständliche Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.

Immer mehr Mitgliedstaaten haben inzwischen Strategien für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Sie sehen konkrete Maßnahmen vor, um die Zugänglichkeit von Wahlen und die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Allerdings mangelt es noch immer an einer systematischen und sinnvollen Konsultation von Behindertenorganisationen. Ebenso fehlt es an regelmäßigen Schulungen für Wahlbehörden und -beamte zum Thema Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, Zugänglichkeit und angemessene Vorkehrungen.

Was die Möglichkeiten zur Teilnahme am politischen Leben angeht, bestehen in einigen Mitgliedstaaten weiterhin verwaltungsmäßige Hürden bei der Informationsbeschaffung, der Wählerregistrierung und der Gewinnung von Unterstützung bei Wahlen.


Anlage: Österreichischer Bericht

Diese Berichte dienen als Hintergrundmaterial für das Projekt „Politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – neue Entwicklungen“. Die Länderstudie wurde vom Forschungsnetzwerk der FRA, FRANET, durchgeführt. Die in dem Dokument enthaltenen Informationen und Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten oder die offizielle Position der FRA wider. Die Dokumente werden nur zu Transparenz- und Informationszwecken zur Verfügung gestellt und stellen keine Rechtsberatung oder Rechtsgutachten dar.

Hier der Link zur Länderstudie – Politische Partizipation 2024 – Österreich – leider nur auf Englisch.

Views: 6

Bitte teilen:

Dr. Andreas Gradert

Andreas Gradert studierte Theologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Psychologie an der University of Liverpool, Wirtschaftswissenschaften am MIT und Mediation am Wifi Salzburg und bei Lis Ripke.

Seit 2022 Präsident des Humanistischen Verbandes Österreich, seit 2024 auch der giordano bruno stiftung Österreich, früher im Präsidium der Lebenshilfe Salzburg, jetzt im Präsidium der Atheisten Österreich , aktiv im Zentralrat der Konfessionsfreien | EU Fundamental Rights Agency | Skeptiker | Effektive Altruisten und diversen Menschenrechtsorganisationen.

You may also like...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.