Nein zur Speicherung persönlicher Daten durch Religionen!

Heute Nachmittag erreichte mich folgende Bitte von Prof. Dr. Pierre-Yves Modicom, des Präsidenten des französischen Freidenkerverbands, der Commission internationale de la Libre Pensée française:

Der französische Freidenkerverband möchte eine europäische Kampagne zum Schutz der Privatdaten von Kirchenausgetretenen starten: Je nach Mitgliedstaat werden die relevanten EU-Regelungen anders interpretiert, und das nicht selten zugunsten der Kirchen (allen voran der katholischen). Den deutschsprachigen Aufruf findet Ihr im Anhang. Es haben schon Verbände aus Spanien und Italien zugesagt, und natürlich wir. Individuelle und kollektive Unterstützungen werden über diese URL gesammelt, bevor sie den Aufruf an das frisch gewählte EU-Parlament einreichen:

https://framaforms.org/organized-confessions-should-not-be-allowed-to-retain-personal-data-1712911613

Über eine Unterstützung aus Österreich würden wir uns sehr freuen!

Herzliche Grüße

Pierre-Yves Modicom, im Auftrag des frz. Freidenkerverbandes


AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger Europas und ihre Organisationen

Nein zur Speicherung persönlicher Daten durch Religionen!

Mehrere abweichende Entscheidungen von Gerichten und Behörden in verschiedenen europäischen Ländern gefährden den Schutz der persönlichen Daten, die sich im Besitz von Konfessionen und Glaubensgemeinschaften befinden. Aus diesem Grund schlagen wir die Unterzeichnung der vorliegenden Petition vor, die an das Europäische Parlament gerichtet werden soll.

Die Gewissens- und Glaubensfreiheit wird in allen europäischen Ländern durch verschiedene Texte, Verfassungen und Erklärungen von nationaler oder internationaler Tragweite garantiert. Wie andere Vereinigungen dürfen auch Konfessionen die persönlichen Daten ihrer Mitglieder speichern, um sie für Zwecke zu verarbeiten, die für beide Seiten relevant erscheinen. Dies geschieht innerhalb der Grenzen der nationalen Gesetze und der internationalen Verpflichtungen, die die Länder eingegangen sind.

Die Gewissens- und Überzeugungsfreiheit schließt das Recht ein, die eigene Überzeugung zu ändern, z. B. das Recht, die Religion zu wechseln oder keine Religion zu haben.

Alle religiösen und nichtreligiösen Gruppen müssen das gleiche Recht mit den gleichen Garantien für die Bürgerinnen und Bürger einhalten: Die persönlichen Daten derjenigen, die diese Gruppe verlassen, dürfen sie nach dem Verlust dieser Mitglieder nicht weiter aufbewahren. In der Praxis behaupten mehrere Konfessionen, dass sie weiterhin die Kontrolle über diese Daten behalten, und zwar aus Gründen, die sie für legitim halten, die aber einfach auf ihre interne Funktionsweise verweisen. Zum Beispiel weigern sich mehrere christliche Konfessionen, die Daten ihrer ehemaligen Gläubigen zu löschen, die häufig in der frühen Kindheit ohne deren persönliche Zustimmung gespeichert wurden.

Mehrere dieser Fälle, die die katholische Taufe betreffen, wurden in den letzten Jahren vor Gericht gebracht, und einige davon erreichten die höchsten Gerichte der betroffenen Länder mit unterschiedlichen Ergebnissen. Beispielsweise verweigerten französische und irische Gerichte den ehemaligen Gläubigen das Recht auf Löschung ihrer persönlichen Daten aus den Registern der katholischen Kirche, während die belgische Datenschutzbehörde hingegen die strikte Einhaltung des allgemeinen Rechts anordnete, und somit eine Löschung verlangte.

Die unterzeichnenden Organisationen und BürgerInnen fordern, dass alle Konfessionen, unabhängig von ihrem eigenen Rechtsstatus in den betroffenen Ländern, dem allgemeinen Recht unterliegen sollen : Sie sollen die Daten einer Person, die aufgrund der Ausübung ihrer Gewissensfreiheit eine Konfession verlassen hat, vollständig und endgültig löschen. Außerdem sollen die Regierungen und internationalen Behörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Grundfreiheit gewahrt wird.

Unterschrift : https://framaforms.org/organized-confessions-should-not-be-allowed-to-retain-personal-data-1712911613

Eine Initiative von:

Bureau Européen de la Libre Pensée
Europäisches Koordinationsbüro freigeistiger Organisationen
10-12, rue des Fossés Saint-Jacques
75005 Paris (France)
+33 1 46342150


Dieser Bitte komme ich gerne nach.

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Dr. Andreas Gradert

Andreas Gradert studierte Theologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Psychologie an der University of Liverpool, Wirtschaftswissenschaften am MIT und Mediation am Wifi Salzburg und bei Lis Ripke.

Seit 22 Präsident des Humanistischen Verbandes Österreich, seit 24 der giordano bruno stiftung Österreich, früher im Präsidium Lebenshilfe Salzburg, jetzt im Präsidium Atheisten Österreich , aktiv im Zentralrat der Konfessionsfreien, bei der EU Fundamental Rights Agency, den Skeptikern, den Effektive Altruisten und diversen Menschenrechtsorganisationen sowie Beirat in der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende.

3 Responses

  1. An sich haben wir in Europa das unbedingte Recht auf Datenlöschung. Daher wäre ich an mehr Informationen interessiert, warum die entgegenstehenden Entscheidungen nicht bei den europäischen Instanzen angefochten wurden. Aber die Initiative ist aus meiner Sicht jedenfalls zu begrüßen und ich habe sie auch soeben via Link unterfertigt.

    • Vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung! Wir (frz. Freidenker) schuften gerade an der europäischen Anfechtung eines problematischen Urteils aus Frankreich. Wenn die Sache feststeht, werden wir uns auf jeden Fall zurückmelden.

  2. Der hpd schreibt hierzu auch

    Das Europäische Koordinationsbüro freigeistiger Organisationen (Bureau Européen de la Libre Pensée) hat einen Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger Europas und ihre Organisationen veröffentlicht. Darin wird die Unterzeichnung einer Petition vorgeschlagen, die an das Europäische Parlament gerichtet werden soll.

    In der Begründung für die Petition heißt es: “Mehrere abweichende Entscheidungen von Gerichten und Behörden in verschiedenen europäischen Ländern gefährden den Schutz der persönlichen Daten, die sich im Besitz von Konfessionen und Glaubensgemeinschaften befinden.”

    Die Gewissens- und Glaubensfreiheit wird in allen europäischen Ländern durch verschiedene Texte, Verfassungen und Erklärungen von nationaler oder internationaler Tragweite garantiert. Wie andere Vereinigungen dürfen auch Konfessionen die persönlichen Daten ihrer Mitglieder speichern, um sie für Zwecke zu verarbeiten, die für beide Seiten relevant erscheinen. Dies geschieht innerhalb der Grenzen der nationalen Gesetze und der internationalen Verpflichtungen, die die Länder eingegangen sind.

    Die Gewissens- und Überzeugungsfreiheit schließt das Recht ein, die eigene Überzeugung zu ändern, zum Beispiel das Recht, die Religion zu wechseln oder keine Religion zu haben.

    Alle religiösen und nichtreligiösen Gruppen müssen das gleiche Recht mit den gleichen Garantien für die Bürgerinnen und Bürger einhalten: Die persönlichen Daten derjenigen, die diese Gruppe verlassen, dürfen sie nach dem Verlust dieser Mitglieder nicht weiter aufbewahren. In der Praxis behaupten mehrere Konfessionen, dass sie weiterhin die Kontrolle über diese Daten behalten, und zwar aus Gründen, die sie für legitim halten, die aber einfach auf ihre interne Funktionsweise verweisen. Zum Beispiel weigern sich mehrere christliche Konfessionen, die Daten ihrer ehemaligen Gläubigen zu löschen, die häufig in der frühen Kindheit ohne deren persönliche Zustimmung gespeichert wurden.

    Mehrere dieser Fälle, die die katholische Taufe betreffen, wurden in den letzten Jahren vor Gericht gebracht, und einige davon erreichten die höchsten Gerichte der betroffenen Länder mit unterschiedlichen Ergebnissen. Beispielsweise verweigerten französische und irische Gerichte den ehemaligen Gläubigen das Recht auf Löschung ihrer persönlichen Daten aus den Registern der katholischen Kirche, während die belgische Datenschutzbehörde hingegen die strikte Einhaltung des allgemeinen Rechts anordnete, und somit eine Löschung verlangte.

    Die unterzeichnenden Organisationen und BürgerInnen fordern, dass alle Konfessionen, unabhängig von ihrem eigenen Rechtsstatus in den betroffenen Ländern, dem allgemeinen Recht unterliegen sollen: Sie sollen die Daten einer Person, die aufgrund der Ausübung ihrer Gewissensfreiheit eine Konfession verlassen hat, vollständig und endgültig löschen.

    https://hpd.de/artikel/keine-speicherung-persoenlicher-daten-durch-religionen-22130

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