Festveranstaltung 20 Jahre Klagsverband

Gemeinsam auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft

Anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Klagsverbands, der sich für die Rechte von Diskriminierungsopfern einsetzt, fordern Organisationen und NGOs ein Verbandsklagerecht, einen gesetzlichen Mindestschadenersatz und ein Recht der Betroffenen auf Beseitigung der Diskriminierung.

Der Klagsverband, der die Rechte von Diskriminierungsopfern schützt, setzt sich für rechtliche Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung ein. Vor etwa 20 Jahren wurde auch der Diskriminierungsschutz in Österreich erweitert: Neben dem Schutz vor Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ist seitdem auch Diskriminierung wegen sexueller Orientierung, Herkunft, Religion oder Weltanschauung und Alter in der Arbeitswelt verboten. Kurz danach kam auch der Schutz für Menschen mit Behinderungen hinzu.

Anlässlich seines 20-jährigen Bestehens stellt der Klagsverband gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft drei zentrale Forderungen.

Forderung 1: Verbandsklagerecht

„Im Antidiskriminierungsrecht müssen sich Einzelne immer noch selbst gegen Diskriminierung wehren. Gleichbehandlungsstellen und NGOs brauchen dringend ein Verbandsklagerecht, um gegen diskriminierende Strukturen vorgehen zu können. Das schafft Rechtssicherheit und setzt direkt bei den Verursachern an“, sagt Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

In den vergangenen Jahrzehnten habe es schrittweise Verbesserungen im österreichischen Antidiskriminierungsrecht gegeben, meist aufgrund von EU-Richtlinien, die national umgesetzt wurden, erklärt die Juristin. So wurden 2004 Diskriminierungsgründe wie ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung für die Arbeitswelt gesetzlich verankert, 2006 folgte der Schutz von Menschen mit Behinderungen. Zwanzig Jahre später sei es an der Zeit, den nächsten Schritt für einen wirksamen Diskriminierungsschutz zu gehen.

Forderung 2: Recht auf Beseitigung von Diskriminierung

„Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierung. Wer sich gegen Diskriminierung wehrt, kann in der Regel nur Schadenersatz verlangen. Das verhindert oder beendet aber keine Diskriminierung. Deshalb sind neue Rechtsansprüche im österreichischen Behindertengleichstellungsrecht dringend notwendig. Auch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist dieser Schritt längst überfällig“, so Bundesbehindertenanwältin Christine Steger.

Forderung 3: Gesetzlicher Mindestschadenersatz

„Diskriminierung ist immer eine schwere Verletzung der Würde der Betroffenen. Für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung braucht es einen gesetzlichen Mindestschadenersatz mit abschreckender Wirkung“, so Hammer abschließend.

Nach der Eröffnung durch die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures sprachen Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Bundesbehindertenanwältin Christine Steger per Videobotschaft und Christopher Frank, Vorstandsvorsitzender des Klagsverbands.

Theresa Hammer, Geschäftsführerin und Leiterin der Rechtsdurchsetzung im Klagsverband, hielt die Keynote „Rechtsdurchsetzung. Strategische Prozessführung – Erfolge, Herausforderungen & Zukunftschancen“.

In der anschließenden Podiumsdiskussion „Rechtsänderung. Gemeinsam für einen besseren Diskriminierungsschutz“ diskutierten Rhonda D’Vine (Venib – Verein Nicht-Binär), Bernadette Feuerstein (SLIÖ – Selbstbestimmt Leben Österreich), Fiorentina Azizi-Hacker (ZARA – Anti-Rassismus & Zivilcourage), Isolde Kafka (Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, Land Tirol), Martin Ladstätter (BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben), Ann-Sophie Otte (HOSI Wien) und Ümmü Türe (Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus).


Heute erhielten wir von einem der beiden Geschäftsführer des Klagsverbands, Paul Haller, eine Einladung zu einer Festveranstaltung im Parlament. Danke 🙂

Der Klagsverband ist ein in Europa einzigartiger Dachverband. Seit 2004 setzt er sich für die Durchsetzung und Weiterentwicklung des Rechts auf Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ein. Die 69 Mitgliedsorganisationen bieten Rechtsberatung und Unterstützung bei Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit bzw. Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter, Religion und Weltanschauung. So wie wir, im Fall von sexuellem Missbruch durch Kirchenangehörige, religiöser Diskriminierung durch Kirche und Staat und bei der freien Religionswahl.

Als starkes Netzwerk ermöglichen sie solidarische Allianzen zwischen unterschiedlichen Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind. Der Klagsverband setzt sich dafür ein, dass von Diskriminierung betroffene Menschen zu ihrem Recht kommen.

Was macht der Klagsverband?

  • Der Klagsverband unterstützt Einzelpersonen vor Gericht im Rahmen von Musterprozessen.
  • Der Klagsverband gibt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab mit dem Ziel, die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze in Österreich zu verbessern.
  • Der Klagsverband dokumentiert und kommentiert relevante Gerichtsurteile.
  • Der Klagsverband schult Beraterinnen und Berater und alle, die sich privat oder beruflich dafür interessieren, zum Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht.
  • Der Klagsverband versorgt verschiedene Zielgruppen mit Informationen, um die Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen in der Gesellschaft zu erhöhen.
  • Für seine Mitgliedsvereine bietet der Klagsverband eine Reihe von Serviceleistungen an.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Klagsverband sind unter anderem das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), die Antidiskriminierungsgesetze der Länder sowie das Behindertengleichstellungsrecht. Dazu gehören das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinStG). Das Diskriminierungs-Verbot ist in Österreich in Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Eine Übersicht über diese Gesetze finden Sie auf dieser Seite.

Gemäß § 13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgsetzes kann der Klagsverband Verbandsklagen führen.

Der Klagsverband ist Mitglied der Initiative menschenrechte.jetzt und der Fundamental Rights Platform der Europäischen Grundrechteagentur, so wie wir auch.

Das ist genau unsere Thematik, und wir bewerben uns jetzt um die Mitgliedschaft im Klagsverband.


Livestream der Veranstaltung


Bilder der Veranstaltung

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Dr. Andreas Gradert

Andreas Gradert studierte Theologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Psychologie an der University of Liverpool, Wirtschaftswissenschaften am MIT und Mediation am Wifi Salzburg und bei Lis Ripke.

Seit 2022 Präsident des Humanistischen Verbandes Österreich, früher im Präsidium Lebenshilfe Salzburg, nun im Präsidium Die Konfessionsfreien | Atheisten Österreich | giordano bruno stiftung Österreich, aktiv in der EU Fundamental Rights Agency | GWUP | Effektive Altruisten und verschiedenen Menschenrechtsorganisationen.

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2 Responses

  1. 18.06.24

    […] Festveranstaltung 20 Jahre Klagsverband […]

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