Haftbefehle gegen Schoigu und Gerassimow: Die Wahrheit über Russlands Kriegsverbrechen in der Ukraine

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Schoigu und Gerassimow wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt – Ist das der Wendepunkt?

Am 24. Juni 2024 hat die Vorverfahrenskammer II des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mutige und notwendige Schritte unternommen: Haftbefehle gegen Sergei Kuschugetowitsch Schoigu und Waleri Wassiljewitsch Gerassimow. Diese hochrangigen russischen Militärs werden beschuldigt, an massiven Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine beteiligt gewesen zu sein. Endlich werden die Verantwortlichen für ihre brutalen und unmenschlichen Handlungen zur Rechenschaft gezogen.

Sergei Kuschugetowitsch Schoigu, der Verteidigungsminister der Russischen Föderation, und Waleri Wassiljewitsch Gerassimow, Generalstabschef der russischen Streitkräfte, stehen im Zentrum dieser Anklagen. Ihnen wird vorgeworfen, gezielte Angriffe auf zivile Einrichtungen befohlen zu haben, die zu übermäßigen Schäden und unvorstellbarem Leid geführt haben. Konkret geht es um die massive Bombardierung der ukrainischen Elektrizitätsinfrastruktur zwischen dem 10. Oktober 2022 und dem 9. März 2023. Diese Angriffe hinterließen Millionen von Menschen in Dunkelheit und Kälte – ein klarer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und das Römische Statut.

Die Fakten hinter den Haftbefehlen

Die Vorverfahrenskammer II des IStGH, bestehend aus den Richtern Rosario Salvatore Aitala, Sergio Gerardo Ugalde Godínez und Haykel Ben Mahfoudh, stellte fest, dass es ausreichende Beweise für die individuelle strafrechtliche Verantwortung von Schoigu und Gerassimow gibt. Ihre Befehle führten zu massiven Angriffen auf zivile Ziele, was nicht nur ein Verstoß gegen internationale Normen, sondern auch ein schockierender Akt der Barbarei ist. Diese Verbrechen wurden unter dem Deckmantel von Militäroperationen durchgeführt, doch das wahre Ziel war die Zivilbevölkerung – Frauen, Kinder, ältere Menschen – die am meisten leiden mussten.

Die Haftbefehle sind zwar geheim, um die laufenden Ermittlungen zu schützen, aber die Kammer hat beschlossen, ihre Existenz öffentlich zu machen. Dies ist ein klares Signal an die Welt: Kriegsverbrecher können sich nicht ewig verstecken. Die Zeiten, in denen solche Verbrechen ungeahndet blieben, sind vorbei.

Fragen und Antworten

Was bedeuten die Haftbefehle gegen Schoigu und Gerassimow?
Diese Haftbefehle sind ein historischer Schritt zur Gerechtigkeit. Sie zeigen, dass selbst die höchsten Ränge der Militärführung nicht über dem Gesetz stehen und für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Der IStGH sendet damit eine klare Botschaft: Die internationale Gemeinschaft wird Gräueltaten nicht tolerieren.

Warum jetzt?
Die Beweise gegen Schoigu und Gerassimow haben sich über Monate hinweg angesammelt. Der IStGH hat umfassend ermittelt und ausreichend Beweise gesammelt, um diese Anklagen zu erheben. Die Eskalation der Angriffe auf zivile Einrichtungen hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Die internationale Gemeinschaft konnte nicht länger zusehen, wie unschuldige Menschenleben zerstört werden.

Welche Beweise gibt es?
Die Anklage stützt sich auf eine Vielzahl von Beweisen, darunter Satellitenbilder, Zeugenaussagen und forensische Analysen. Diese Beweise zeigen eindeutig, dass die Angriffe gezielt und geplant waren. Die Schäden an der ukrainischen Infrastruktur und die menschlichen Verluste sprechen eine deutliche Sprache.

Was passiert als Nächstes?
Die Haftbefehle sind der erste Schritt. Es wird erwartet, dass die internationale Gemeinschaft zusammenarbeitet, um Schoigu und Gerassimow festzunehmen und vor Gericht zu bringen. Dies könnte einige Zeit dauern, aber der Druck auf Russland wird zunehmen. Die Welt beobachtet genau, wie diese beiden Männer zur Rechenschaft gezogen werden.

Welche Auswirkungen hat dies auf den Ukraine-Konflikt?
Diese Haftbefehle könnten ein Wendepunkt sein. Sie könnten dazu beitragen, den Konflikt zu deeskalieren, indem sie den Tätern zeigen, dass ihre Verbrechen Konsequenzen haben. Gleichzeitig stärken sie die moralische Position der Ukraine und ihrer Unterstützer. Es ist ein Signal der Hoffnung für die Opfer und ein Schritt in Richtung einer gerechteren Weltordnung.

Fazit

Die Haftbefehle gegen Sergei Schoigu und Waleri Gerassimow sind ein kraftvolles Zeichen, dass die internationale Gemeinschaft Kriegsverbrechen nicht tolerieren wird. Sie stehen für die Hoffnung auf Gerechtigkeit für die unzähligen Opfer der Gräueltaten in der Ukraine. Es ist ein Aufruf an alle, die sich für eine bessere, gerechtere Welt einsetzen wollen. Wir dürfen nicht schweigen. Melde dich für den Mimikama-Newsletter an und erfahre, wie du helfen kannst, die Wahrheit zu verbreiten und gegen Falschinformationen zu kämpfen. Besuche auch unsere Online-Vorträge und Workshops, um mehr über dieses und andere wichtige Themen zu erfahren. Gemeinsam können wir einen Unterschied machen.

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Quelle: Press Release: 25 June 2024 / Situation in Ukraine: ICC judges issue arrest warrants against Sergei Kuzhugetovich Shoigu and Valery Vasilyevich Gerasimov

Übersetzung von Andreas Gradert

Lage in der Ukraine: ICC-Richter erlassen Haftbefehle gegen Sergej Kuschugetowitsch Schoigu und Waleri Wassiljewitsch Gerasimow

Am 24. Juni 2024 erließ die Vorverfahrenskammer II des Internationalen Strafgerichtshofs (“IStGH” oder “Gericht”) unter dem Vorsitz von Richter Rosario Salvatore Aitala, Richter Sergio Gerardo Ugalde Godínez und Richter Haykel Ben Mahfoudh, Haftbefehle gegen zwei Personen, Herrn Sergej Kuschugetowitsch Schoigu und Herrn Waleri Wassiljewitsch Gerasimow, im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine wegen mutmaßlicher internationaler Verbrechen, die mindestens vom 10. Oktober 2022 bis mindestens zum 9. März 2023 begangen wurden, erlassen.

Herr Sergej Kuschugetowitsch Schoigu, geboren am 21. Mai 1955, Verteidigungsminister der Russischen Föderation zur Zeit der angeblichen Handlungen, und Herr Waleri Wassiljewitsch Gerasimow, geboren am 8. September 1955, Chef des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation und Erster Stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation zur Zeit der angeblichen Handlungen, sind jeweils mutmaßlich verantwortlich für das Kriegsverbrechen der gezielten Angriffe auf zivile Objekte (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii des Römischen Statuts) und das Kriegsverbrechen der übermäßigen zufälligen Schädigung von Zivilpersonen oder der Beschädigung ziviler Objekte (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer iv des Römischen Statuts) sowie für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der unmenschlichen Handlungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe k des Römischen Statuts. Es besteht hinreichender Grund zu der Annahme, dass sie für die genannten Verbrechen individuell strafrechtlich verantwortlich sind, weil sie (i) die Handlungen gemeinsam und/oder durch andere begangen haben (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a des Römischen Statuts), (ii) die Begehung der Verbrechen angeordnet haben (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe b des Römischen Statuts) und/oder (iii) es versäumt haben, die ihnen unterstellten Streitkräfte angemessen zu kontrollieren (Artikel 28 des Römischen Statuts).

Die beiden Haftbefehle wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Die Vorverfahrenskammer II ist der Auffassung, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass die beiden Verdächtigen für die Raketenangriffe der russischen Streitkräfte auf die ukrainische Stromversorgungsinfrastruktur in der Zeit vom 10. Oktober 2022 bis mindestens 9. März 2023 verantwortlich sind. In diesem Zeitraum führten die russischen Streitkräfte an mehreren Orten in der Ukraine eine große Anzahl von Angriffen auf zahlreiche Elektrizitätswerke und Umspannwerke durch.

Die Vorverfahrenskammer II stellte fest, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass die mutmaßlichen Angriffe gegen zivile Objekte gerichtet waren, und dass bei jenen Einrichtungen, die zum maßgeblichen Zeitpunkt als militärische Ziele eingestuft werden konnten, die zu erwartenden zufälligen Schäden an der Zivilbevölkerung im Vergleich zu dem erwarteten militärischen Vorteil eindeutig unverhältnismäßig gewesen wären. In diesem Zusammenhang stellte die Kammer fest, dass eines der Kernziele des humanitären Völkerrechts der Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten ist. Daher muss die Kammer bei der Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortung für die mutmaßliche Begehung von Kriegsverbrechen während der Durchführung von Feindseligkeiten prüfen, ob das mutmaßliche Verhalten gegen den Grundsatz der Unterscheidung verstößt, der die Anwendung von Waffengewalt gegen Zivilisten und andere geschützte Personen verbietet. Im Rahmen ihrer Bewertung der Handlungen derjenigen, die schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verdächtigt werden, soweit diese als Verbrechen im Römischen Statut kodifiziert sind, wird die Kammer stets die Auswirkungen dieser Handlungen auf die Sicherheit der Zivilbevölkerung, einschließlich der am meisten gefährdeten Personen, wie ältere Menschen, Frauen und Kinder, berücksichtigen.

Die Vorverfahrenskammer II hat auch festgestellt, dass die mutmaßliche Angriffskampagne eine Verhaltensweise darstellt, die die mehrfache Begehung von Handlungen gegen die Zivilbevölkerung beinhaltet und im Rahmen einer staatlichen Politik im Sinne von Artikel 7 des Statuts durchgeführt wurde. Daher gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass die Beschuldigten vorsätzlich großes Leid oder eine schwere Verletzung des Körpers oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht haben und somit für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder andere unmenschliche Handlungen im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe k des Römischen Statuts strafrechtlich verantwortlich sind.

In Anbetracht der Tatsache, dass die wichtigsten Tatsachenbehauptungen durch Beweise und anderes einschlägiges Material, das die Staatsanwaltschaft in diesem Stadium des Verfahrens vorgelegt hat, hinreichend belegt sind, ist die Kammer der Auffassung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der beantragten Haftbefehle erfüllt sind.

Der Inhalt der Haftbefehle ist “geheim”, um Zeugen zu schützen und die Ermittlungen zu sichern. In Anbetracht der Tatsache, dass ein ähnliches Verhalten wie das in den Haftbefehlen angesprochene, das eine Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellt, offenbar andauert, war die Kammer jedoch der Ansicht, dass die öffentliche Bekanntmachung der Haftbefehle dazu beitragen kann, die weitere Begehung von Verbrechen gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii des Römischen Statuts zu verhindern. Daher war die Vorverfahrenskammer II der Ansicht, dass es im Interesse der Justiz liegt, die Kanzlei zu ermächtigen, die Existenz der Haftbefehle, die Namen der Verdächtigen, die Straftaten, für die die Haftbefehle ausgestellt wurden, und die Modalitäten der Verantwortlichkeit öffentlich bekannt zu machen.

Weitere Informationen über die Lage in der Ukraine finden Sie hier.

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Tom Wannenmacher

Tom Wannenmacher ist ein österreichischer Autor und Kommunikationsexperte. Er hat sich dem Bekämpfen und Aufklären von Internetmissbrauch verschrieben. Zu diesem Zwecke hat er 2011 den gemeinnützigen Verein MIMIKAMA gegründet. Im Rahmen seiner Vereinsarbeit überprüfen Wannenmacher und sein Team Meldungen im Internet und gehen Betrugsversuchen auf den Grund. Zudem vermittelt MIMIKAMA Kenntnisse im Bereich Medienkompetenz. Gemeinsam mit seinem Kollegen Andre Wolf, der der Pressesprecher des Vereins ist, hat Wannenmacher 2016 ein Buch über die Thematik herausgebracht: „Die Fake-Jäger: Wie Gerüchte im Internet entstehen und wie man sich schützen kann“.

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