Weg mit dem 100 Jahre alten bayerischen Konkordat!

Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayern Urkunden 3716, S. 20
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayern Urkunden 3716, S. 20

Unsere Freunde vom bfg München haben folgenden Artikel veröffentlich, der die gleiche Relevanz für Österreich hat.


Am Dienstag, 11. Juni 2024, fand anlässlich des 100jährigen Bestehens des bayerischen Konkordats ein Festakt in der Katholischen Akademie in der Münchner Mandlstraße statt. Dazu eingeladen hatten Kardinal Reinhard Marx und Ministerpräsident Markus Söder. Aus Sicht von Assunta Tammelleo, Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München), unterzeichneten mit dem Konkordat von 1924 der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern einen ganz besonderen Vertrag, quasi eine Ehe von ‘Thron und Altar’, die seit 100 Jahren der katholischen Kirche Privilegien gewährt und sichert, die weltweit einmalig sind. Die Stellungnahme des bfg München wurde auch von der Presse aufgegriffen
 
Im Konkordat sind beispielsweise die finanziellen Verpflichtungen des Freistaats gegenüber der katholischen Kirche geregelt. So zahlen die bayerischen Steuerzahler im Jahr 2024 knapp 80 Millionen Euro an Staatsleistungen an die katholische Kirche. Gelder, die die Kirche noch immer als „Ausgleichszahlung“ aufgrund der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts bekommen. Der bfg München spricht sich seit langem für eine sofortige und entschädigungslose Abschaffung der Staatsleistungen aus. Selbst wenn man der Auffassung wäre, dass es sich bei den Staatsleistungen um Entschädigungszahlungen aufgrund von Säkularisierungsprozessen handelt, nach über 200 Jahren sind diese Verpflichtungen längst und um ein Mehrfaches abgegolten.
Wie soll man Menschen, darunter immer mehr Konfessionsfreie, heutzutage erklären, dass die katholische Kirche in Bayern die staatlichen Gelder z.B. für das Personal der Erzdiözesen, einschließlich der Gehälter und ‚standesgemäßen‘ Wohnungen der Erzbischöfe und Bischöfe, verwendet?
 
Weitere Kritikpunkte
 
Dass die Kirchensteuer von den bayerischen Finanzämtern eingezogen wird, so etwas gibt es neben den anderen deutschen Bundesländern in der Form nur noch in wenigen Ländern. Der staatliche Einzug der Kirchensteuer muss abgeschafft werden.
 
Dass Professor*innen der Theologie und Religionslehrer*innen nur mit kirchlichem Plazet in staatlichen Schul- und Hochschuleinrichtungen tätig werden können, ist an sich schon kritikwürdig. Noch kritikwürdiger aber ist es, dass überhaupt konfessioneller Religionsunterricht an staatlichen Schulen stattfindet, der noch dazu nahezu vollständig vom Staat bezahlt wird.
Der bfg München plädiert seit langem für einen gemeinsamen Ethikunterricht aller Schüler*innen.
 
Dass die Priester- und Theologenausbildung zudem vom bayerischen Staat finanziert wird, kann nicht Sache des Staates sein. Daher sind die theologischen Fakultäten der Universitäten in kircheneigene und kirchlich finanzierte Ausbildungsstätten umzuwandeln.
 
Dass bei 21 Lehrstühlen außerhalb theologischer Fakultäten, den sog. Konkordatslehrstühlen, der Bischof, in dessen Diözese die Universität liegt, eine Vetrorecht bei der Besetzung hat, wenn der Bewerber nicht über einen “katholisch-kirchlichen Standpunkt“ verfügt, ist abzuschaffen.
 
Der Bund für Geistesfreiheit München fordert die bayerische Staatsregierung auf, das Konkordat zu kündigen.

Am Dienstag, 11. Juni 2024, fand anlässlich des 100jährigen Bestehens des bayerischen Konkordats ein Festakt in der Katholischen Akademie in der Münchner Mandlstraße statt. Dazu eingeladen hatten Kardinal Reinhard Marx und Ministerpräsident Markus Söder. Aus Sicht von Assunta Tammelleo, Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München), unterzeichneten mit dem Konkordat von 1924 der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern einen ganz besonderen Vertrag, quasi eine Ehe von ‘Thron und Altar’, die seit 100 Jahren der katholischen Kirche Privilegien gewährt und sichert, die weltweit einmalig sind. Die Stellungnahme des bfg München wurde auch von der Presse aufgegriffen
 
Im Konkordat sind beispielsweise die finanziellen Verpflichtungen des Freistaats gegenüber der katholischen Kirche geregelt. So zahlen die bayerischen Steuerzahler im Jahr 2024 knapp 80 Millionen Euro an Staatsleistungen an die katholische Kirche. Gelder, die die Kirche noch immer als „Ausgleichszahlung“ aufgrund der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts bekommen. Der bfg München spricht sich seit langem für eine sofortige und entschädigungslose Abschaffung der Staatsleistungen aus. Selbst wenn man der Auffassung wäre, dass es sich bei den Staatsleistungen um Entschädigungszahlungen aufgrund von Säkularisierungsprozessen handelt, nach über 200 Jahren sind diese Verpflichtungen längst und um ein Mehrfaches abgegolten.
Wie soll man Menschen, darunter immer mehr Konfessionsfreie, heutzutage erklären, dass die katholische Kirche in Bayern die staatlichen Gelder z.B. für das Personal der Erzdiözesen, einschließlich der Gehälter und ‚standesgemäßen‘ Wohnungen der Erzbischöfe und Bischöfe, verwendet?
 
Weitere Kritikpunkte
 
Dass die Kirchensteuer von den bayerischen Finanzämtern eingezogen wird, so etwas gibt es neben den anderen deutschen Bundesländern in der Form nur noch in wenigen Ländern. Der staatliche Einzug der Kirchensteuer muss abgeschafft werden.
 
Dass Professor*innen der Theologie und Religionslehrer*innen nur mit kirchlichem Plazet in staatlichen Schul- und Hochschuleinrichtungen tätig werden können, ist an sich schon kritikwürdig. Noch kritikwürdiger aber ist es, dass überhaupt konfessioneller Religionsunterricht an staatlichen Schulen stattfindet, der noch dazu nahezu vollständig vom Staat bezahlt wird.
Der bfg München plädiert seit langem für einen gemeinsamen Ethikunterricht aller Schüler*innen.
 
Dass die Priester- und Theologenausbildung zudem vom bayerischen Staat finanziert wird, kann nicht Sache des Staates sein. Daher sind die theologischen Fakultäten der Universitäten in kircheneigene und kirchlich finanzierte Ausbildungsstätten umzuwandeln.
 
Dass bei 21 Lehrstühlen außerhalb theologischer Fakultäten, den sog. Konkordatslehrstühlen, der Bischof, in dessen Diözese die Universität liegt, eine Vetrorecht bei der Besetzung hat, wenn der Bewerber nicht über einen “katholisch-kirchlichen Standpunkt“ verfügt, ist abzuschaffen.
 
Der Bund für Geistesfreiheit München fordert die bayerische Staatsregierung auf, das Konkordat zu kündigen.

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bfg München

Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, die sich an den Grundsätzen der Aufklärung und des Humanismus orientiert. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist er den Religionsgemeinschaft rechtlich gleichgestellt.

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