Wenn Religion Frauen unsichtbar macht
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Die Macht der Religionen selbst im säkularen Musterland Frankreich
Frankreich gilt als das säkulare Musterland Europas. Die laïcité, die strikte weltanschauliche Neutralität des Staates, gehört zum republikanischen Selbstverständnis. Bereits der erste Artikel der französischen Verfassung bezeichnet Frankreich als „unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik“ und verpflichtet den Staat zur Gleichheit aller Bürger:innen vor dem Gesetz – unabhängig von Herkunft oder Religion.
Und dann geschieht ausgerechnet am Eiffelturm Folgendes:
Anlässlich des Besuchs einer rund hundertköpfigen Delegation der hinduistischen Organisation BAPS sollen weibliche Beschäftigte angewiesen worden sein, ihre Arbeitsplätze zu verlassen, bestimmte Bereiche des Bauwerks zu meiden oder den Kontakt mit der Gruppe einzuschränken. Teilweise wurden sie durch männliche Kollegen ersetzt. Frauen wurden nicht nur übergangen. Sie wurden aufgrund ihres Geschlechts aus dem Blickfeld einer religiösen Delegation entfernt.
Nicht irgendein privater Veranstaltungsraum
Der Eiffelturm ist nicht der Festsaal einer Religionsgemeinschaft. Er ist das Wahrzeichen von Paris, Eigentum der Stadt und eines der sichtbarsten öffentlichen Symbole Frankreichs. Gerade deshalb ist der Vorgang weit mehr als eine peinliche organisatorische Fehlentscheidung.
Nach Angaben der Betreibergesellschaft SETE hatte die Delegation darum gebeten, den Besuch so zu organisieren, dass „Interaktionen mit Frauen“ begrenzt würden. Die Leitung akzeptierte diesen Wunsch. Später räumte sie ein, dass diese Bedingungen niemals hätten angenommen werden dürfen.
Genau darin liegt der eigentliche Skandal.
Eine Religionsgemeinschaft kann intern noch so konservative Vorstellungen vertreten. Sie kann ihren Geistlichen oder Mitgliedern Regeln für deren persönlichen Umgang auferlegen, solange dabei keine Rechte anderer verletzt werden. Sie kann aber nicht verlangen, dass Frauen in einem öffentlichen Betrieb von ihren Arbeitsplätzen verschwinden. Und eine öffentliche Institution darf eine solche Forderung erst recht nicht in eine dienstliche Anweisung verwandeln.
Die religiöse Norm erhielt ihre Macht nicht allein dadurch, dass jemand sie äußerte. Sie erhielt ihre Macht, weil eine säkulare Institution ihr gehorchte.
Religionsfreiheit ist kein Anspruch auf eine frauenfreie Umgebung
Religionsfreiheit bedeutet, glauben, nicht glauben, den Glauben wechseln und eine Religion praktizieren zu dürfen. Sie bedeutet nicht, dass die gesamte Umgebung entsprechend den Vorschriften einer Religionsgemeinschaft umgestaltet werden muss.
Wer aus religiösen Gründen keinen Kontakt mit Frauen haben möchte, kann den eigenen Kontakt einschränken. Daraus folgt aber kein Anspruch darauf, dass Frauen entfernt, ersetzt oder unsichtbar gemacht werden. Die persönliche Glaubensregel endet dort, wo sie zur beruflichen Benachteiligung eines anderen Menschen wird.
Das gilt für jede Religion. Es wäre falsch, den Vorfall als Besonderheit „der Hindus“ darzustellen. Verantwortlich ist eine konkrete, ausgesprochen konservative religiöse Organisation – und vor allem jene Leitung, die deren Wunsch akzeptierte. Religiös begründeter Sexismus wird nicht dadurch weniger sexistisch, dass er sich auf Tradition, Reinheit, Keuschheit oder spirituelle Disziplin beruft.
Frauen müssen ihre Anwesenheit nicht rechtfertigen. Männer müssen nicht vor ihnen geschützt werden.
Das Versagen der säkularen Institution
Die Beschäftigten des Eiffelturms reagierten mit einem Streik. Sie protestierten gegen Anweisungen, durch die Kolleginnen „an den Rand gedrängt, ersetzt und aufgrund ihres Geschlechts unsichtbar gemacht“ worden seien. Der Turm blieb deshalb geschlossen. Die Pariser Stadtverwaltung kündigte eine Untersuchung an.
Dieser Streik war keine Überreaktion. Er war eine notwendige Verteidigung der republikanischen Ordnung durch jene Menschen, die erleben mussten, dass ihre eigene Betriebsleitung diese Ordnung kurzfristig preisgab.
Denn Säkularismus bewährt sich nicht in feierlichen Verfassungsartikeln. Er bewährt sich in dem Augenblick, in dem eine Religion eine Ausnahme verlangt. Dann muss eine öffentliche Institution freundlich, aber unmissverständlich antworten:
Sie dürfen glauben, was Sie möchten. Aber bei uns arbeiten Frauen. Sie bleiben sichtbar. Sie bleiben an ihren Arbeitsplätzen. Und sie werden Ihnen als gleichberechtigte Menschen begegnen.
Die erstaunliche Anpassungsbereitschaft gegenüber Religion
Der Vorfall zeigt ein grundsätzliches Problem: Religiöse Forderungen werden auch in säkularen Gesellschaften häufig mit einer Ehrfurcht behandelt, die anderen weltanschaulichen oder privaten Überzeugungen niemals entgegengebracht würde.
Hätte eine politische Gruppierung verlangt, während ihres Besuchs keine Frauen sehen zu müssen, wäre die Antwort vermutlich innerhalb weniger Sekunden gefallen. Hätte ein Unternehmen um ausschließlich männliches Personal gebeten, wäre der diskriminierende Charakter der Forderung sofort erkannt worden. Wird derselbe Wunsch religiös begründet, beginnt plötzlich das institutionelle Abwägen: Könnte man darauf Rücksicht nehmen? Wäre eine Ausnahme möglich? Sollte man kulturelle Empfindlichkeiten respektieren?
Aus Diskriminierung wird dann „Rücksichtnahme“. Aus Unterwerfung wird „interkulturelle Sensibilität“. Und die Kosten dieser vermeintlichen Toleranz tragen regelmäßig jene, deren Rechte eingeschränkt werden – in diesem Fall die Frauen.
Doch Toleranz bedeutet nicht, Intoleranz organisatorisch umzusetzen. Respekt vor einer Religion bedeutet nicht, ihre diskriminierenden Regeln für alle anderen verbindlich zu machen.
Frankreichs Laizität ist kein Selbstläufer
Gerade Frankreich führt häufig besonders harte Debatten darüber, wie sichtbar Religion im öffentlichen Raum sein darf. Kopftücher, religiöse Symbole und Bekleidungsvorschriften werden mit großer politischer Leidenschaft diskutiert. Umso bemerkenswerter ist, dass eine öffentliche Institution offenbar bereit war, nicht bloß ein religiöses Symbol zu dulden, sondern eine religiöse Geschlechternorm aktiv durchzusetzen.
Das offenbart einen Widerspruch: Der Staat kann sich auf dem Papier für säkular erklären und dennoch im Alltag vor religiösen Ansprüchen zurückweichen. Eine Verfassung allein schützt noch keine Freiheit. Entscheidend ist, ob Menschen in Institutionen bereit sind, ihre Grundsätze auch dann anzuwenden, wenn deren Anwendung unbequem wird.
Säkularismus ist deshalb kein historisch erreichter Zustand, auf dem sich eine Gesellschaft ausruhen kann. Er ist eine tägliche Aufgabe. Seine Grenzen werden nicht nur von mächtigen Kirchen, politischen Religionsverbänden oder fundamentalistischen Bewegungen getestet. Manchmal beginnt der Rückzug bereits mit einer scheinbar höflichen organisatorischen Bitte.
Keine Religion steht über den Menschenrechten
BAPS erklärte später, niemandem habe der Zugang zum Eiffelturm verwehrt werden sollen, und entschuldigte sich für entstandene Verletzungen und Unannehmlichkeiten. Das ändert nichts am Kern des Vorgangs: Die Betreibergesellschaft bestätigte den Wunsch nach begrenzten Interaktionen mit Frauen und gestand ein, diesem zu Unrecht entsprochen zu haben.
Der Vorfall ist daher kein Argument gegen Religionsfreiheit. Er ist ein Argument für ihre menschenrechtlich gebotene Grenze.
Eine freie Gesellschaft schützt den Glauben eines Menschen. Sie schützt aber ebenso das Recht aller anderen, von diesem Glauben nicht beherrscht zu werden. Sie kann religiöse Vielfalt ermöglichen, ohne religiös begründete Ungleichheit zu akzeptieren.
Am Eiffelturm haben nicht die abstrakten Prinzipien Frankreichs funktioniert. Funktioniert haben schließlich die Beschäftigten, die sich weigerten, die Entfernung ihrer Kolleginnen hinzunehmen.
Das verdient Anerkennung. Und es verlangt eine klare Konsequenz:
Religionsfreiheit schützt Religionen vor staatlicher Bevormundung. Der säkulare Staat schützt Menschen vor religiöser Bevormundung. Wo Frauen wegen religiöser Vorstellungen aus dem öffentlichen Raum entfernt werden sollen, gibt es nichts abzuwägen und keine Ausnahme zu organisieren.
Die Antwort kann nur lauten: Nein.
Keine Religion steht über der Gleichberechtigung. Keine Religion steht über den Menschenrechten. Keine.
Die Tatsachengrundlage liefern unter anderem Reuters, Euronews und Associated Press. Den verfassungsrechtlichen Bezug enthält Artikel 1 der französischen Verfassung.