Umwelt & Biodiversität

Positionspapier des Humanistischen Verbands Österreich

Eine lebenswerte Umwelt ist keine Nebensache. Sie ist die materielle Grundlage von Freiheit, Gesundheit, Selbstbestimmung und sozialer Gerechtigkeit. Wer menschliche Würde ernst nimmt, muss deshalb auch die natürlichen Lebensgrundlagen schützen, von denen jedes menschliche Leben abhängt.

Unser Ausgangspunkt

Humanismus stellt den Menschen in den Mittelpunkt – aber nicht außerhalb der Natur. Menschen sind Teil ökologischer Zusammenhänge. Sauberes Wasser, fruchtbare Böden, stabile Klimabedingungen, vielfältige Lebensräume und funktionierende Ökosysteme sind keine beliebig ersetzbaren Güter. Sie ermöglichen Ernährung, Gesundheit, Sicherheit und gesellschaftliche Entwicklung. Ihre Zerstörung trifft immer Menschen, doch sie trifft nicht alle gleich.

Umweltpolitik ist daher Menschenrechtspolitik. Sie schützt das Recht auf Leben und Gesundheit, bewahrt reale Handlungsmöglichkeiten und verhindert, dass ökologische Schäden die Freiheit anderer einschränken. Sie ist zugleich Friedens- und Sozialpolitik: Wo Wasser, Boden, Nahrung oder bewohnbare Räume knapp werden, wachsen Verteilungskonflikte, Fluchtbewegungen und Abhängigkeiten.

Verantwortung ohne religiöse Begründung

Die Verantwortung für Natur und Mitwelt braucht keine Vorstellung einer göttlichen Schöpfungsordnung. Sie folgt aus Vernunft, Mitgefühl und dem Wissen um wechselseitige Abhängigkeit. Andere Lebewesen sind empfindungsfähige oder eigenständige Formen des Lebens; Arten und Ökosysteme besitzen darüber hinaus einen Wert, der sich nicht auf ihren kurzfristigen Nutzen für Menschen reduzieren lässt.

Humanistische Verantwortung beginnt dort, wo die Folgen des eigenen Handelns für andere sichtbar werden. Sie endet weder an Staatsgrenzen noch am Ende der eigenen Lebenszeit. Auch künftige Generationen haben Anspruch darauf, nicht in einer Welt leben zu müssen, deren Möglichkeiten wir unwiederbringlich verengt haben.

Wissenschaft, Vorsorge und demokratische Entscheidung

Umweltpolitik muss sich an überprüfbarem Wissen orientieren. Wissenschaft kann politische Entscheidungen nicht ersetzen, aber sie kann Folgen, Risiken und Handlungsoptionen sichtbar machen. Wo Schäden schwer oder gar nicht rückgängig zu machen sind, gilt das Vorsorgeprinzip: Fehlende letzte Gewissheit darf nicht als Vorwand dienen, bekannte Gefahren zu ignorieren.

Demokratische Mehrheiten dürfen über Wege und Prioritäten entscheiden. Sie dürfen aber nicht darüber hinwegsehen, dass ökologische Belastungsgrenzen real sind. Naturgesetze lassen sich nicht abwählen. Gute Umweltpolitik verbindet deshalb wissenschaftliche Evidenz mit transparenter Abwägung, öffentlicher Beteiligung und besonderem Schutz jener Menschen, die von Entscheidungen unmittelbar betroffen sind.

Biodiversität ist Lebensversicherung

Biologische Vielfalt umfasst die Vielfalt der Arten, ihrer genetischen Grundlagen und ihrer Lebensräume. Ihr Verlust schwächt Ökosysteme und damit jene Leistungen, auf die Gesellschaften täglich angewiesen sind: Bestäubung, Bodenbildung, Wasserreinigung, Klimaregulation, Hochwasserschutz und Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und Extremereignisse.

Artensterben ist nicht bloß das Verschwinden einzelner Tiere oder Pflanzen. Es verändert Netze gegenseitiger Abhängigkeit und kann Kipppunkte auslösen, deren Folgen sich nicht vollständig vorhersagen lassen. Schutzgebiete allein reichen daher nicht. Biodiversität muss in Raumplanung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gewässerpolitik, Verkehr, Energieerzeugung und öffentliche Beschaffung verbindlich berücksichtigt werden.

Freiheit braucht ökologische Grenzen

Freiheit bedeutet nicht, Kosten und Schäden auf andere abzuwälzen. Wo Produktion, Konsum oder Bodennutzung die Gesundheit, Lebensgrundlagen oder Zukunftschancen anderer beeinträchtigen, ist demokratische Begrenzung legitim und notwendig. Verursacher:innen müssen für die von ihnen ausgelösten Schäden einstehen; gemeinschaftliche Ressourcen dürfen nicht privatisiert werden, während die Folgekosten der Allgemeinheit bleiben.

Dabei darf ökologische Transformation nicht gegen soziale Gerechtigkeit ausgespielt werden. Menschen mit kleinen Einkommen verursachen meist weniger Umweltbelastung und können steigende Kosten zugleich schlechter tragen. Klimaschutz, Naturschutz und Ressourcenschonung müssen deshalb sozial ausgewogen gestaltet werden. Förderungen, Abgaben und Infrastrukturpolitik sollen nachhaltiges Verhalten ermöglichen, statt es nur moralisch einzufordern.

Tiere sind keine bloßen Produktionsmittel

Ein humanistischer Umgang mit Tieren nimmt Leidensfähigkeit ernst. Tierhaltung, Landwirtschaft, Forschung und Konsum müssen sich daran messen lassen, vermeidbares Leid zu verhindern. Naturnahe Beweidung, vielfältige Kulturlandschaften und tiergerechte Haltungsformen können Biodiversität fördern; industrielle Systeme, die Tiere, Böden und Wasser überlasten, sind schrittweise zu überwinden.

Unsere politischen Forderungen

1. Verbindliche Ziele: Österreich braucht messbare, überprüfbare und rechtlich verbindliche Ziele für Arten-, Boden-, Gewässer- und Lebensraumschutz sowie klare Verantwortlichkeiten bei Nichterreichung.

2. Schützen und renaturieren: Ökologisch wertvolle Flächen sind wirksam zu sichern. Geschädigte Moore, Flüsse, Auen, Wälder, Trockenrasen und andere Lebensräume müssen großflächig wiederhergestellt und miteinander vernetzt werden.

3. Bodenverbrauch stoppen: Zersiedelung, Versiegelung und Leerstand müssen durch verbindliche Obergrenzen, Innenentwicklung, Entsiegelung und eine bodensparende Raumordnung zurückgedrängt werden.

4. Landwirtschaft umbauen: Öffentliche Mittel sollen Artenvielfalt, Humusaufbau, Gewässerschutz, tiergerechte Haltung, vielfältige Fruchtfolgen und den geringeren Einsatz von Pestiziden und Dünger honorieren.

5. Umweltschädliche Förderungen beenden: Subventionen und Steuerprivilegien, die Klima, Böden, Gewässer oder Artenvielfalt schädigen, sind transparent auszuweisen und sozial verträglich abzubauen.

6. Verursacher:innen in die Pflicht nehmen: Umweltkosten müssen in Preisen, Haftungsregeln und Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Schäden dürfen nicht auf Allgemeinheit und Zukunft verschoben werden.

7. Kommunen stärken: Gemeinden brauchen Finanzierung und Fachwissen für naturnahe Grünräume, Bäume, Gewässer, Biodiversitätsflächen, ökologische Pflege und klimaangepasste Ortsentwicklung.

8. Wissen und Beteiligung ausbauen: Umweltbildung, frei zugängliche Daten, unabhängige Forschung und echte Beteiligungsrechte sollen Menschen befähigen, Entscheidungen zu verstehen und mitzugestalten.

9. Globale Verantwortung übernehmen: Handel, Lieferketten und österreichischer Konsum dürfen nicht auf Entwaldung, Ausbeutung oder Naturzerstörung in anderen Ländern beruhen.

10. Natur als gemeinsame Aufgabe begreifen: Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft müssen Biodiversitätsschutz als dauerhafte öffentliche Aufgabe verankern – ressortübergreifend und über Legislaturperioden hinaus.

Unser Maßstab

Humanismus muss vor der Haustür Folgen haben. Er zeigt sich darin, wie wir Flächen nutzen, Tiere behandeln, Ressourcen verteilen und politische Prioritäten setzen. Eine Gesellschaft handelt humanistisch, wenn sie wissenschaftliche Erkenntnisse ernst nimmt, Schäden nicht verdrängt, Macht und Kosten fair verteilt und die Freiheit künftiger Menschen schützt.

Wir treten für eine Politik ein, die Wohlstand nicht mit ständig wachsendem Verbrauch verwechselt. Fortschritt bedeutet für uns: ein gutes Leben innerhalb ökologischer Grenzen – frei, gerecht, solidarisch und vielfältig.