Transparenz

Wer Vertrauen will, muss Einblick geben.

Wir veröffentlichen nicht nur, was wir tun, sondern auch, wie Entscheidungen entstehen, wer Verantwortung trägt und wie wir mit Geld umgehen. Transparenz ist für uns kein Zusatz, sondern Teil verantwortungsvoller Vereinsarbeit.

Wer entscheidet?

Der Humanistische Verband Österreich wird durch seine gewählten und statutarisch vorgesehenen Organe geführt. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sollen nachvollziehbar sein.

Präsidium und Funktionen →
Wissenschaftlicher Beirat →
Statuten →

Wie entscheiden wir?

Entscheidungen werden nach den Statuten und den dafür vorgesehenen Verfahren getroffen. Wesentliche organisatorische Beschlüsse wollen wir – soweit keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen – nachvollziehbar dokumentieren.

Geschäftsordnung →
Mitgliederversammlungen →
Beschlüsse →

Woher kommt unser Geld?

Unsere Arbeit wird insbesondere durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Förderungen und projektbezogene Mittel finanziert. Wir wollen nachvollziehbar machen, wer unsere Arbeit finanziert und welche größeren Zuwendungen oder Förderungen wir erhalten.

Finanzierung →
Förderungen und Zuwendungen →
Spenden →

Unser Ziel: Spendenbegünstigung

Ein konkretes Ziel ist die Anerkennung des Humanistischen Verbandes Österreich als spendenbegünstigte Organisation gemäß § 4a EStG. Damit könnten Spenden an den Verband – im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen – steuerlich berücksichtigt werden. Über die Zuerkennung entscheidet das Finanzamt Österreich, das die gesetzlichen Voraussetzungen prüft und anerkannte Organisationen in die öffentliche Liste der begünstigten Spendenempfänger aufnimmt. (Bundesministerium für Finanzen)

Für uns bedeutet dieses Ziel aber mehr als einen steuerlichen Vorteil für Spender:innen. Mit der Spendenbegünstigung sind zusätzliche Anforderungen an Gemeinnützigkeit, Rechnungswesen, Mittelverwendung und laufende Nachweisführung verbunden.

Damit kommt zu unserer vereinsinternen Kontrolle eine weitere externe Ebene hinzu:

Das Finanzamt Österreich prüft die Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung und kann die Begünstigung wieder entziehen, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. (Bundesministerium für Finanzen)

Je nach den gesetzlichen Voraussetzungen ist außerdem eine jährliche Prüfung und Bestätigung durch eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer erforderlich. Die steuerlichen Richtlinien sehen für die entsprechende Prüfung eine jährliche Bestätigung über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vor. Hinzu kommt die Verpflichtung spendenbegünstigter Organisationen, die für die steuerliche Berücksichtigung erforderlichen Spendendaten unter den gesetzlichen Voraussetzungen an die Finanzverwaltung zu übermitteln. (Bundesministerium für Finanzen)

Spendenbegünstigung bedeutet für uns deshalb nicht nur: Spenden sollen steuerlich absetzbar werden. Sie bedeutet auch: Wir stellen uns bewusst zusätzlicher externer Kontrolle.

Wofür verwenden wir unsere Mittel?

Unsere Mittel dienen der Umsetzung unserer Aufgaben: Projekte, Publikationen, Veranstaltungen, Bildungsarbeit, Infrastruktur und konkrete humanistische Angebote. Wir wollen regelmäßig darüber berichten, wofür Geld eingesetzt wurde und welche Wirkung damit erzielt werden konnte.

Wer prüft uns?

Kontrolle findet auf mehreren Ebenen statt:

Unsere Rechnungsprüfer:innen kontrollieren die Finanzgebarung entsprechend Vereinsgesetz und Statuten. Nach einer entsprechenden Änderung der Statuten soll die Rechnungsprüfung künftig professionell und extern durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden, Grundlage dafür sind §§ 5 und 22 des österreichischen Vereinsgesetzes

Damit wollen wir bewusst ein System schaffen, bei dem finanzielle Verantwortung nicht von einer einzigen Person oder einem einzigen Organ abhängt.

Rechnungsprüfer:innen →
Prüfberichte →
Jahresabschlüsse / Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen →

Mit der Spendenbegünstigung tritt zusätzlich das Finanzamt Österreich als externe Kontrollinstanz hinzu. Gemäß § 4a Abs. 5 EStG 1988 müssen die Voraussetzungen der Spendenbegünstigung jährlich durch eine:n Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in bestätigt und an das Finanzamt Österreich gemeldet werden. Unterliegt der Verein einer gesetzlichen oder statutarischen Abschlussprüfung, ist darüber hinaus eine förmliche Prüfung und Bestätigung durch eine:n Wirtschaftsprüfer:in nach den §§ 268 ff. UGB erforderlich.

Was gehört zu uns?

Transparenz betrifft auch unsere organisatorischen Strukturen, Projekte und Einrichtungen. Dazu zählen insbesondere verbundene Initiativen, Publikationsprojekte, digitale Angebote und die Humanistische Akademie Österreich.

Organisation und Projekte →

Was haben wir beschlossen?

Nicht jede interne Beratung kann öffentlich sein. Wesentliche Entscheidungen über Struktur, Projekte und inhaltliche Ausrichtung sollen aber nachvollziehbar bleiben. Dafür entsteht eine öffentliche Beschlusschronik.

Zur Beschlusschronik →

Daran arbeiten wir

Transparenz bedeutet auch, offen zu sagen, wo wir noch nicht dort sind, wo wir sein wollen. Wir arbeiten deshalb laufend an:

Transparenz hat Grenzen

Transparenz bedeutet nicht, dass alles öffentlich sein muss. Persönliche Daten, vertrauliche Beratungen, sensible Hilfsangebote und andere schutzwürdige Informationen bleiben geschützt. Aber dort, wo es um die Organisation, ihre Entscheidungen und den Umgang mit ihren Mitteln geht, soll möglichst wenig im Dunkeln bleiben.

Humanismus muss Folgen haben. Auch für die Art, wie wir uns selbst organisieren.