Technologie & Künstliche Intelligenz

Positionspapier des Humanistischen Verbands Österreich

Technischer Fortschritt muss dem Menschen dienen. Technologie prägt, wie wir arbeiten, lernen, kommunizieren, entscheiden und miteinander leben. Künstliche Intelligenz beschleunigt diese Entwicklung. Sie kann Wissen zugänglich machen, medizinische Versorgung verbessern, Barrieren abbauen, Wissenschaft unterstützen und Menschen von gefährlicher oder belastender Arbeit entlasten. Zugleich kann sie Abhängigkeiten verstärken, Macht konzentrieren, Überwachung ausweiten, Vorurteile reproduzieren und Verantwortung verschleiern. Aus humanistischer Sicht ist deshalb nicht entscheidend, ob eine Technologie neu, leistungsfähig oder wirtschaftlich erfolgreich ist. Entscheidend ist, ob sie menschliche Freiheit erweitert, Würde schützt und dem Gemeinwohl dient.

Humanismus ist technikoffen, aber nicht technikgläubig. Wissenschaftlicher Fortschritt verdient Neugier und Förderung; seine Anwendung braucht jedoch nachvollziehbare Regeln und demokratische Kontrolle. Was technisch möglich ist, ist nicht allein deshalb gesellschaftlich wünschenswert. Menschen dürfen niemals bloß zu Datenpunkten, Risikowerten, Konsument:innenprofilen oder Optimierungsobjekten werden. Der Wert eines Menschen hängt weder von seiner Produktivität noch von seiner Berechenbarkeit ab.

Der Mensch bleibt Zweck, nicht Mittel

Jede technologische Gestaltung muss bei der gleichen Würde aller Menschen beginnen. Systeme, die über Bildungschancen, Arbeit, Kredit, Versicherung, medizinische Behandlung, staatliche Leistungen, Freiheit oder Sicherheit mitentscheiden, greifen tief in Lebenswege ein. In solchen Bereichen muss menschliche Letztverantwortung gewährleistet sein. Eine Behörde, ein Unternehmen oder eine Institution darf sich nicht hinter einem Algorithmus verstecken. Wer eine Entscheidung trifft oder ein automatisiertes System einsetzt, bleibt für dessen Folgen verantwortlich.

Betroffene müssen erfahren können, wann künstliche Intelligenz eingesetzt wurde, welche Daten maßgeblich waren und nach welchen Kriterien ein Ergebnis zustande kam. Sie brauchen ein wirksames Recht auf verständliche Erklärung, menschliche Überprüfung und Widerspruch. Vollautomatische Entscheidungen ohne erreichbare verantwortliche Person sind in besonders sensiblen Bereichen abzulehnen. Das gilt insbesondere dort, wo Fehler Existenzen gefährden oder Grundrechte beeinträchtigen können.

Selbstbestimmung im digitalen Raum

Selbstbestimmung setzt voraus, dass Menschen wissen und beeinflussen können, was mit ihren Daten geschieht. Zustimmung darf nicht durch unverständliche Bedingungen, manipulative Benutzeroberflächen oder faktischen Nutzungszwang ersetzt werden. Datensparsamkeit, Zweckbindung, sichere Verarbeitung und echte Wahlmöglichkeiten sind keine technischen Nebensachen, sondern Voraussetzungen persönlicher Freiheit. Niemand soll auf grundlegende gesellschaftliche Teilhabe verzichten müssen, nur weil er oder sie einer umfassenden Datenauswertung nicht zustimmt.

Freiheit braucht Schutz vor digitaler Macht

Digitale Macht ist ungleich verteilt. Wenige Konzerne und staatliche Stellen verfügen über Datenbestände, Rechenleistung und Infrastrukturen, die das Wissen und Verhalten ganzer Gesellschaften beeinflussen können. Humanistische Technologiepolitik muss diese Macht sichtbar machen, begrenzen und kontrollierbar halten. Monopole, intransparente Plattformregeln und technische Abhängigkeiten gefährden nicht nur fairen Wettbewerb, sondern auch Meinungsvielfalt, Wissenschaftsfreiheit und demokratische Öffentlichkeit.

Wo Plattformen Aufmerksamkeit durch Empörung, Angst oder Suchtmechanismen binden, werden Menschen nicht als selbstbestimmte Bürger:innen, sondern als steuerbare Ressourcen behandelt. Deshalb braucht es klare Grenzen für manipulative Gestaltung, personalisierte politische Beeinflussung, biometrische Massenüberwachung und Systeme zur umfassenden Bewertung von Personen. Besonders Kinder und Jugendliche benötigen wirksamen Schutz vor kommerzieller Ausbeutung, permanenter Profilbildung und psychologisch optimierter Bindung.

Gleichheit und Schutz vor Diskriminierung

Künstliche Intelligenz lernt aus Daten, die gesellschaftliche Ungleichheiten enthalten. Sie kann Vorurteile übernehmen, verstärken und ihnen den Anschein objektiver Berechnung geben. Darum müssen Systeme vor und während ihres Einsatzes unabhängig auf Diskriminierung, Fehlerquoten und ungleiche Auswirkungen geprüft werden. Prüfungen dürfen sich nicht auf Durchschnittswerte beschränken; sie müssen unterschiedliche Geschlechter, Altersgruppen, soziale Lagen, Behinderungen, Herkunftsgruppen, Weltanschauungen und andere schutzwürdige Merkmale berücksichtigen.

Menschen, die von technischen Systemen benachteiligt werden, brauchen niedrigschwellige Beschwerdewege, Zugang zu Beweismitteln und wirksame Rechtsdurchsetzung. Die Beweislast darf nicht vollständig bei jenen liegen, die weder Einblick in die Daten noch in das Modell haben. Anbieter:innen und Betreiber:innen müssen Risiken dokumentieren und für vermeidbare Schäden einstehen. Gerade im öffentlichen Bereich sind Transparenzregister, Folgenabschätzungen und unabhängige Aufsicht unverzichtbar.

Bildung, Arbeit und gerechte Teilhabe

Technologischer Wandel darf gesellschaftliche Ungleichheit nicht vertiefen. Zugang zu digitaler Infrastruktur, Wissen und grundlegenden KI-Werkzeugen muss unabhängig von Einkommen, Alter, Wohnort oder Behinderung möglich sein. Digitale Barrierefreiheit ist von Beginn an mitzudenken. Medienkompetenz bedeutet dabei mehr als Geräte bedienen zu können: Menschen müssen Quellen prüfen, automatisierte Inhalte einordnen, Manipulation erkennen und die Grenzen statistischer Systeme verstehen können.

In der Arbeitswelt soll KI Menschen unterstützen, nicht ihre Würde untergraben. Beschäftigte und ihre Vertretungen müssen bei Einführung, Kontrolle und Bewertung solcher Systeme mitbestimmen. Permanente Leistungsüberwachung, verdeckte Verhaltensanalyse und automatisierte Kündigungsentscheidungen sind abzulehnen. Produktivitätsgewinne sollen nicht nur Eigentümer:innen zugutekommen, sondern durch bessere Arbeitsbedingungen, Qualifizierung, kürzere Arbeitszeit und soziale Sicherheit breit geteilt werden.

Wissen, Wahrheit und demokratische Öffentlichkeit

Generative KI erleichtert das Erzeugen von Texten, Bildern, Stimmen und Videos. Damit wachsen kreative Möglichkeiten, aber auch Täuschung, Desinformation und die massenhafte Herstellung scheinbarer Evidenz. KI-generierte oder wesentlich veränderte Inhalte sollen klar und dauerhaft gekennzeichnet werden, wenn andernfalls eine Verwechslung mit authentischen menschlichen Äußerungen oder realen Ereignissen naheliegt. Herkunftsnachweise und technische Standards können helfen, dürfen aber nicht selbst zu Instrumenten der Überwachung werden.

Eine demokratische Gesellschaft braucht zugleich offene Wissensräume. Forschungsergebnisse, öffentlich finanzierte Daten und gemeinwohlorientierte digitale Infrastrukturen sollen möglichst offen zugänglich sein. Wissenschaft, Bildung, Kultur und unabhängiger Journalismus dürfen nicht vollständig von den Geschäftsbedingungen weniger Plattformen abhängig werden. Urheber:innen und andere schöpferisch Tätige haben Anspruch auf Transparenz, faire Vergütung und wirksame Möglichkeiten, über die Nutzung ihrer Werke mitzubestimmen. Auch menschliche Arbeit, die in Trainingsdaten und Datenaufbereitung einfließt, muss sichtbar und fair behandelt werden.

Verantwortung für Umwelt und Zukunft

Digitale Systeme sind nicht immateriell. Rechenzentren, Halbleiterproduktion und Endgeräte verbrauchen Energie, Wasser und Rohstoffe. Eine verantwortliche Technologiepolitik muss diesen Ressourcenverbrauch messen, offenlegen und begrenzen. Effizienzgewinne allein reichen nicht, wenn zugleich immer größere Modelle und Datenmengen jeden Fortschritt wieder aufzehren. Langlebige, reparierbare Geräte, erneuerbare Energie, Kreislaufwirtschaft und eine am tatsächlichen Nutzen orientierte Entwicklung gehören deshalb zu einer humanistischen Digitalpolitik.

Unsere Forderungen

Wir treten für eine Technologiepolitik ein, die Innovation ermöglicht und zugleich klare rote Linien setzt. Dazu gehören menschliche Letztverantwortung in grundrechtsrelevanten Entscheidungen; ein Recht auf Information, Erklärung, Überprüfung und Widerspruch; strenger Datenschutz und echte Wahlfreiheit; unabhängige Prüfungen auf Sicherheit und Diskriminierung; Haftung für vermeidbare Schäden; Transparenz bei staatlich eingesetzten KI-Systemen; Schutz vor biometrischer Massenüberwachung und manipulativer Verhaltenssteuerung; Kennzeichnung synthetischer Inhalte; Mitbestimmung in der Arbeitswelt; barrierefreier Zugang zu Bildung und Infrastruktur; Förderung offener, gemeinwohlorientierter Technologien sowie verbindliche ökologische Standards.

Bei Systemen, deren Risiken nicht hinreichend verstanden oder kontrolliert werden können, muss das Vorsorgeprinzip gelten. Nicht die Gesellschaft hat zu beweisen, dass eine Technologie gefährlich ist; wer sie in sensiblen Bereichen einsetzen will, muss ihre Sicherheit, Verhältnismäßigkeit und ihren gesellschaftlichen Nutzen nachvollziehbar darlegen. Verbote können dort notwendig sein, wo Anwendungen Menschenwürde, Grundrechte oder demokratische Selbstbestimmung grundsätzlich verletzen.

Humanistische Leitlinie

Wir wollen keine Zukunft, in der Maschinen über Menschen herrschen – und ebenso wenig eine, in der Menschen mithilfe von Maschinen unkontrolliert über andere herrschen. Künstliche Intelligenz darf menschliches Denken ergänzen, aber nicht Gewissen, Verantwortung und demokratische Entscheidung ersetzen. Fortschritt ist dann human, wenn er Freiheit vergrößert, Benachteiligung verringert, Wissen teilt und allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Technologie muss dem Menschen dienen. Der Mensch darf niemals der Technologie angepasst werden.