Sterben dürfen, wie man will

Warum Kirche, Ärztekammern und Gesetze das Selbstbestimmungsrecht sabotieren

Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz stirbt, hat Glück, wenn das menschenwürdig geschieht. Wer selbst entscheiden will, wann und wie er:sie gehen möchte, braucht Geduld, Mut und oft juristische Beratung. Denn auch wenn das Recht auf Suizidassistenz längst anerkannt ist, sabotieren Kirche, Politik und ärztliche Standesvertretungen nach wie vor das letzte Stück Selbstbestimmung.

Deutschland: Verfassungsrecht gegen Standesrecht

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 ist klar: Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben selbst zu beenden und dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das höchste Gericht hat unmissverständlich geurteilt, dass das frühere Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz verfassungswidrig war.

Doch in der Realität sind die Hürden hoch. Es gibt kein klares Gesetz, keine öffentlich finanzierten Beratungsstellen, kaum verlässliche medizinische Begleitung. Was es gibt, sind Verbote auf Landesärztekammerebene, Drohungen mit Standesstrafen und eine moralisch aufgeheizte Debatte, die von kirchlichen Würdenträgern dominiert wird, nicht von denen, die tatsächlich leiden.

Die Kirchen wirken in Deutschland massiv auf die ärztliche Berufsethik ein. In den Stellungnahmen der Bundesärztekammer tauchen Begrifflichkeiten auf wie „kultureller Wert des Lebens“ oder „Verpflichtung zum Leben“, die deutlich vom christlichen Menschenbild geprägt sind. Die katholische und evangelische Kirche haben sich in Stellungnahmen und Medienkampagnen vehement gegen jede Form organisierter Sterbehilfe ausgesprochen. Die Folge: Ärzt:innen, die Sterbewilligen helfen wollen, müssen mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Stimme einer Betroffenen

HVÖ: Frau R., Sie haben vor drei Jahren die Diagnose ALS erhalten. Warum wünschen Sie sich Zugang zur Suizidassistenz?
R.: Ich kann kaum noch sprechen, kaum noch atmen. Ich weiß, was auf mich zukommt. Ich will niemandem zur Last fallen und ich will nicht ersticken. Ich will selbst bestimmen, wann es genug ist.

HVÖ: Haben Sie ärztliche Hilfe gefunden?
R.: Mein Hausarzt war einfühlsam, aber er hatte Angst vor rechtlichen Konsequenzen. Die Ärztekammer hat ihm klar gemacht, dass er sich zurückhalten soll. Ich habe mich dann an einen Verein gewandt. Ohne sie hätte ich keine Chance.

HVÖ: Was würden Sie der Politik sagen?
R.: Haben Sie mehr Vertrauen in uns als Patient:innen. Wir sind nicht verwirrt, nicht depressiv, nicht unzurechnungsfähig. Wir sind nur ehrlich genug zu sagen: Ich will das nicht mehr.

Österreich: Sterben mit Formular

Mit dem Sterbeverfügungsgesetz von 2022 hat Österreich ein System geschaffen, das weniger Freiheit als Kontrolle garantiert. Zwei Gutachten, verpflichtende Wartezeit, Notar:in, Dokumentation: Wer psychisch, körperlich oder sozial geschwächt ist, scheitert oft am Verfahren selbst.

Viele Ärzt:innen verweigern aus Angst oder Weltanschauung die Mitwirkung. Die Ärztekammer hat klargestellt, dass sie zwar keine Disziplinarmaßnahmen androht, gleichzeitig aber „Zurückhaltung“ empfiehlt. Auch hier mischt die Kirche mit: Sowohl die katholische Bischofskonferenz als auch protestantische Vertreter:innen beeinflussen die öffentliche Debatte, sitzen in Ethikkommissionen und formulieren moralische Imperative.

Fallbeispiel aus der Praxis

Frau K., 76 Jahre alt, leidet seit Jahren an einer aggressiven Form von Multipler Sklerose. Ihr Wunsch, in Würde zu sterben, scheiterte mehrfach an der Bürokratie. Zwei Hausärzt:innen lehnten ein Gutachten ab – mit Verweis auf ihre persönlichen Werte. Das Notariat erklärte, es wolle mit so etwas nichts zu tun haben. Die Familie musste schließlich eine medizinische Einschätzung in Deutschland einholen und unterstützte Frau K. später bei einer Reise in die Schweiz. Sie starb dort – friedlich, aber nicht im eigenen Land.

Schweiz: Die Insel der Autonomie

In der Schweiz ist assistierter Suizid legal, medizinisch begleitet und gesellschaftlich akzeptiert. Ärzt:innen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen, Vereine organisieren Abläufe transparent, Angehörige werden eingebunden. Die Kirchen? Sie spielten nie eine beherrschende Rolle im säkularen Staat. Der Respekt vor dem individuellen Willen steht im Zentrum.

Die Schweiz beweist, dass Würde nicht am Leben klebt, sondern am Willen. Sie respektiert, dass Menschen urteilsfähig bleiben – auch am Ende ihres Weges.

Die Verantwortung der Ärzteschaft

Die Ärztekammern in Deutschland und Österreich spielen eine zwielichtige Rolle. Sie verstecken sich hinter überholten Berufsordnungen. Sie verhindern, dass Ärzt:innen helfen können. Sie verbünden sich mit kirchlichen Moralvorstellungen statt mit Patient:innenrechten.

Dabei fordern immer mehr Mediziner:innen Klarheit. Viele wollen nur begleiten – ehrlich, empathisch, professionell. Doch solange die Ärztekammern blockieren, werden sie in die Grauzone gedrängt.

Was Humanist:innen fordern

Humanist:innen glauben an Vernunft, Mitgefühl und das Recht auf Selbstbestimmung. Deshalb fordern wir:

Polemischer Schluss: Lasst die Menschen endlich sterben

Die Debatte ist überfällig. Was wir erleben, ist keine ethische Abwägung, sondern ein staatlich legitimiertes Leiden. Wer in Deutschland oder Österreich sterben will, wird geprüft, bewertet, bevormundet. Wer helfen will, wird verfolgt. Und das alles im Namen des Lebensschutzes, der längst zum Deckmantel für kirchliche Machtansprüche und politisches Zögern geworden ist.

Humanist:innen sagen: Schluss damit.

Sterben ist keine Straftat. Suizid ist keine Sünde. Hilfe beim Sterben ist ein Akt der Mitmenschlichkeit.


Quellen und weiterführende Links

Deutschland:

Infopunkt-Sterbehilfe
DGHS – Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben
Verein Sterbehilfe
Dignitas
Linus Sterbehilfe

Schweiz:

Athanasios – Sterbehilfe
Dignitas
EXIT Deutsche Schweiz
Lifecircle
Pegasos Swiss Association

Österreich:

ÖGHL – Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende
Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben
Humanistischer Verband Österreich