Vereinte Nationen I

In einer gemeinsamen Erklärung auf der 62. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats haben Humanists International und der Humanistische Verband Österreich Österreich dringend aufgefordert, die staatliche Neutralität in Fragen der Religion und des Glaubens zu stärken.

Im Anschluss an das Ergebnis der Allgemeinen Periodischen Überprüfung (UPR)* Österreichs gaben Humanists International und der Humanistische Verband Österreich gemeinsam eine Erklärung ab , in der sie Österreichs Engagement im UPR-Prozess sowie die Berücksichtigung der Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte, zur Gleichstellung und zur Nichtdiskriminierung begrüßten.

Die Intervention thematisierte die strukturellen Privilegien religiöser Institutionen in Österreich in den Bereichen Bildung, öffentliche Finanzierung und Repräsentation und äußerte gleichzeitig Besorgnis über die Einschränkung der Meinungsfreiheit, insbesondere der Religionskritik. Die Erklärung forderte Österreich auf, die staatliche Neutralität in Fragen der Religion und Weltanschauung zu stärken, das faktische Blasphemiegesetz zu überprüfen und die Gleichbehandlung religiöser, nichtreligiöser und humanistischer Gemeinschaften in Recht, Bildung, öffentlicher Konsultation und öffentlicher Finanzierung sicherzustellen.

Blasphemiegesetze, ob ausdrücklich oder faktisch, stehen im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 festgestellt , dass Verbote von Respektlosigkeit gegenüber einer Religion oder einem anderen Glaubenssystem, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unvereinbar sind. In den letzten Jahren haben mehrere europäische Staaten, darunter Irland , Norwegen , Malta und Griechenland , ihre Blasphemiegesetze aufgehoben. Österreich gehört damit zu einer immer kleiner werdenden Gruppe europäischer Länder, die eine solche Bestimmung beibehalten und anwenden. Im Jahr 2018 bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall ES gegen Österreich eine Verurteilung nach § 188 des österreichischen Strafgesetzbuches.

Dr. Andreas Gradert verlas die Erklärung im Namen des Humanistischen Verbandes Österreich, einer Mitgliedsorganisation von Humanists International. Damit setzt Humanists International seine langjährige Tradition fort, seine Mitglieder bei der aktiven Beteiligung an den UPR-Prozessen der Vereinten Nationen zu unterstützen.

Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung (UPR) ist ein UN-Prozess, der die regelmäßige gegenseitige Überprüfung der Menschenrechtslage aller 193 UN-Mitgliedstaaten vorsieht. Sie ist ein einzigartiger Menschenrechtsmechanismus, da sie alle Länder und alle Menschenrechte umfasst. Die Arbeitsgruppe zur UPR, die sich aus den 47 Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats zusammensetzt und vom Präsidenten des Menschenrechtsrats geleitet wird, führt die Länderüberprüfungen durch. Humanists International unterstützt seine Mitglieder bei der Teilnahme an diesem Prozess.

Vereinte Nationen I

Hier die Rede:

Mr. President,

Humanists International and the Humanistischer Verband Österreich welcome Austria’s engagement with the Universal Periodic Review process, including its consideration of recommendations concerning human rights protection, equality and non-discrimination.

However, we remain concerned that the right to freedom of thought, conscience, religion or belief is still not implemented on an equal basis. In Austria, religious institutions continue to enjoy structural privileges in areas such as education, public funding and public representation, while non-religious and humanist citizens and communities remain less visible and less equally represented.

We are also concerned about restrictions on freedom of expression in relation to criticism of religion. Section 188 of the Austrian Criminal Code, on the disparagement of religious teachings, remains a de facto “blasphemy” law. It criminalizes certain forms of public disparagement or ridicule of religious doctrines, practices, institutions or objects of worship.

Such provisions risk creating a chilling effect on legitimate criticism, satire, academic debate and humanist expression. The right to Freedom of religion or belief protects believers and non-believers alike. It protects individuals, not ideas from criticism. A democratic state may and must protect people from discrimination, hatred and violence, but it should not grant religious doctrines special protection from scrutiny.

We therefore urge Austria to strengthen state neutrality in matters of religion and belief, to review Section 188 of the Criminal Code in light of international standards on freedom of expression, and to ensure equal treatment of religious, non-religious and humanist communities in law, education, public consultation and public funding.

Thank you