KFTG

Das von uns vorgeschlagene Kirchenfinanzierungstransparenzgesetz soll erstmals vollständig sichtbar machen, welche öffentlichen Gelder Kirchen und Religionsgesellschaften direkt oder indirekt erhalten. Bund, Länder, Gemeinden und öffentliche Unternehmen sollen sämtliche Zahlungen, Förderungen, Steuerbegünstigungen, Sachleistungen und sonstigen finanziellen Vorteile nach einheitlichen Kriterien offenlegen. Auch die Empfänger:innen sollen verpflichtet werden, Herkunft, Höhe, Zweck und tatsächliche Verwendung dieser Mittel nachvollziehbar darzustellen. Die Daten müssen jährlich in einem zentralen, öffentlich zugänglichen und maschinenlesbaren Transparenzregister veröffentlicht werden. Das Gesetz greift weder in die Religionsfreiheit noch in die innere Organisation der Religionsgesellschaften ein, sondern schafft lediglich jene finanzielle Nachvollziehbarkeit, die bei der Verwendung öffentlicher Mittel selbstverständlich sein sollte.