Wissenschaft & Bildung

Positionspapier des Humanistischen Verbands Österreich

Wissen befreit. Bildung befähigt. Wissenschaft korrigiert Irrtum. Eine humanistische Gesellschaft braucht Menschen, die selbstständig denken, begründet urteilen und verantwortlich handeln können. Wissenschaft und Bildung sind deshalb keine Nebenthemen humanistischer Politik. Sie bilden die Grundlage von Freiheit, Demokratie und gesellschaftlichem Fortschritt.

Humanistische Grundlage

Humanismus geht vom Menschen aus: von seiner Würde, seiner Vernunftfähigkeit, seiner Verletzlichkeit und seiner Verantwortung für andere Menschen, kommende Generationen und die natürliche Mitwelt. Er beruft sich nicht auf Offenbarung oder unangreifbare Autoritäten, sondern auf Erfahrung, nachvollziehbare Gründe, offene Diskussion und die Bereitschaft, eigene Überzeugungen zu prüfen.

Wissenschaft ist dabei kein abgeschlossenes Gebäude endgültiger Wahrheiten. Sie ist ein Verfahren, mit Unsicherheit möglichst redlich umzugehen. Beobachtung, überprüfbare Hypothesen, methodische Kritik, Reproduzierbarkeit und öffentliche Nachvollziehbarkeit machen Erkenntnis verlässlich, ohne sie unfehlbar zu erklären. Gerade die Fähigkeit zur Selbstkorrektur unterscheidet Wissenschaft von Dogma. Wer wissenschaftlich denkt, muss sagen können, was bekannt ist, wie sicher es bekannt ist und wo die Grenzen des Wissens liegen.

Bildung ist mehr als die Vermittlung verwertbarer Kenntnisse. Sie eröffnet Menschen die Möglichkeit, sich selbst und die Welt zu verstehen, eigene Lebensentwürfe zu entwickeln, Machtverhältnisse zu erkennen und am demokratischen Gemeinwesen teilzunehmen. Humanistische Bildung dient daher nicht bloß dem Arbeitsmarkt. Sie stärkt Mündigkeit, Urteilskraft, Empathie, Kreativität und die Fähigkeit, Freiheit verantwortlich zu gebrauchen.

Freiheit des Denkens und wissenschaftliche Redlichkeit

Forschung und Lehre müssen frei sein. Diese Freiheit schützt auch unbequeme Fragen, unerwartete Ergebnisse und Positionen, die gesellschaftlichen Mehrheiten widersprechen. Sie endet jedoch dort, wo Forschung Menschenrechte verletzt, Betroffene ohne wirksame Zustimmung instrumentalisiert oder vermeidbare Schäden in Kauf nimmt. Wissenschaftliche Freiheit und ethische Verantwortung sind keine Gegensätze; sie bedingen einander.

Wissenschaftliche Redlichkeit verlangt transparente Methoden, nachvollziehbare Quellen, einen ehrlichen Umgang mit Interessenkonflikten und die Korrektur eigener Fehler. Manipulierte Daten, gekaufte Ergebnisse, Plagiate und die selektive Veröffentlichung erwünschter Befunde beschädigen nicht nur einzelne Institutionen. Sie untergraben das Vertrauen in die gemeinsame Fähigkeit, Wirklichkeit zu erkennen. Hochschulen, Forschungsförderung, Medien und Politik tragen deshalb gemeinsam Verantwortung für eine Kultur, in der Qualität wichtiger ist als bloße Zahlenspiele, Publikationsdruck oder kurzfristige Aufmerksamkeit.

Auch Politik muss wissenschaftliche Erkenntnisse ernst nehmen, ohne politische Entscheidungen als angeblich alternativlose Folgen der Wissenschaft auszugeben. Wissenschaft kann Folgen, Risiken und Handlungsoptionen aufzeigen. Welche Ziele eine Gesellschaft verfolgt und welche Zumutungen sie gerecht verteilt, bleibt eine demokratische und ethische Entscheidung. Gute Politik legt offen, welche Befunde sie zugrunde legt, welche Wertentscheidungen sie trifft und weshalb sie von fachlichen Empfehlungen gegebenenfalls abweicht.

Bildung als Menschenrecht und öffentliche Aufgabe

Jeder Mensch hat das gleiche Recht auf hochwertige Bildung – unabhängig von Einkommen, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung oder Aufenthaltsstatus. In Österreich hängen Bildungschancen noch immer stark vom Elternhaus ab. Ein humanistisches Bildungssystem darf soziale Ungleichheit nicht verwalten und vererben. Es muss Benachteiligung früh erkennen, wirksam ausgleichen und allen Kindern reale Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Dazu braucht es ausreichend finanzierte öffentliche Bildungseinrichtungen, gut ausgebildete und gesellschaftlich anerkannte Pädagog:innen, kleinere Lerngruppen dort, wo sie nötig sind, und multiprofessionelle Teams aus Pädagogik, Psychologie, Sozialarbeit und Inklusionsfachkräften. Elementarbildung ist Bildung und muss als Teil des öffentlichen Bildungswesens verstanden werden. Der Zugang zu ihr darf weder vom Wohnort noch vom Einkommen der Eltern abhängen.

Inklusion bedeutet mehr als die räumliche Anwesenheit von Menschen mit Behinderungen. Sie verlangt barrierefreie Gebäude, zugängliche Lehrmittel, angemessene Unterstützung, individuelle Lernwege und eine Haltung, die Verschiedenheit nicht als Störung behandelt. Kein Kind darf aufgrund eines Unterstützungsbedarfs abgeschoben, unterfordert oder von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden.

Weltanschauliche Neutralität und ethische Bildung

Öffentliche Bildung muss weltanschaulich neutral sein. Neutralität bedeutet nicht Wertelosigkeit und auch nicht, Religionen aus dem Unterricht zu verbannen. Sie bedeutet, dass der Staat keine religiöse oder nichtreligiöse Weltanschauung privilegiert und junge Menschen weder missioniert noch zu einem Bekenntnis gedrängt werden. Religionen, atheistische, agnostische und humanistische Positionen sollen sachlich, plural und kritisch behandelt werden.

An die Stelle konfessioneller Trennung soll ein gemeinsamer, verpflichtender Ethik- und Weltanschauungsunterricht für alle Schüler:innen treten. Er soll philosophische Grundfragen, Menschenrechte, Religionen und nichtreligiöse Weltanschauungen, Gewissensfreiheit, Konfliktfähigkeit und angewandte Ethik verbinden. Gemeinsam über moralische Fragen nachzudenken, ist demokratisch wertvoller, als Kinder nach dem Bekenntnis ihrer Eltern zu trennen.

Schule muss dabei die wachsende Selbstbestimmung junger Menschen achten. Kinder haben eigene Rechte. Sie sind weder Eigentum ihrer Eltern noch bloße Objekte staatlicher Erziehung. Bildung soll sie befähigen, überlieferte Überzeugungen zu verstehen, zu prüfen, anzunehmen oder zurückzuweisen, ohne Angst vor Ausgrenzung oder Sanktionen haben zu müssen.

Wissenschafts-, Medien- und Digitalkompetenz

In einer von sozialen Medien, künstlicher Intelligenz und gezielter Desinformation geprägten Öffentlichkeit reicht es nicht, Fakten auswendig zu lernen. Menschen müssen beurteilen können, wie Wissen entsteht, wie Statistiken gelesen werden, woran belastbare Quellen zu erkennen sind und weshalb eine einzelne Studie noch keinen gesicherten Forschungsstand bildet. Sie müssen zwischen Irrtum, Meinung, Werbung, Propaganda und überprüfbarer Behauptung unterscheiden können.

Diese Kompetenz beginnt in der Schule, muss aber ein Leben lang zugänglich bleiben. Erwachsenenbildung, öffentliche Bibliotheken, Wissenschaftskommunikation und Qualitätsmedien sind Teil der demokratischen Infrastruktur. Sie müssen auch jene erreichen, die von formaler Bildung bisher wenig profitiert haben. Verständliche Sprache ist dabei kein Gegensatz zu Genauigkeit, sondern eine Voraussetzung öffentlicher Verantwortung.

Digitale Werkzeuge und künstliche Intelligenz können Lernen individualisieren, Barrieren abbauen und Forschung beschleunigen. Sie dürfen jedoch pädagogische Beziehungen, eigenes Denken und menschliche Verantwortung nicht ersetzen. Lernende müssen verstehen, wie algorithmische Systeme funktionieren, welche Daten sie verwenden, welche Verzerrungen sie enthalten können und wo ihre Grenzen liegen. Der Einsatz solcher Systeme braucht Transparenz, Datenschutz, überprüfbare Qualitätsstandards und klare Verantwortlichkeiten.

Offene Wissenschaft für die Gesellschaft

Öffentlich finanzierte Forschung soll der Öffentlichkeit zugutekommen. Forschungsergebnisse, Daten und Lehrmaterialien sollen daher – unter Beachtung von Datenschutz, Urheberrecht und berechtigten Sicherheitsinteressen – möglichst offen zugänglich sein. Wissen, das mit öffentlichen Mitteln geschaffen wurde, darf nicht dauerhaft hinter unüberwindbaren Bezahlschranken verschwinden.

Zugleich braucht Wissenschaft stabile öffentliche Finanzierung und Unabhängigkeit von parteipolitischen, religiösen und wirtschaftlichen Interessen. Grundlagenforschung ist auch dann wertvoll, wenn ihr Nutzen nicht sofort messbar ist. Eine Gesellschaft, die Forschung nur nach kurzfristiger Verwertbarkeit beurteilt, verliert die Voraussetzung für langfristige Erkenntnis und Innovation.

Humanistische Wissenschaftspolitik fördert außerdem die Beteiligung der Gesellschaft. Bürger:innenräte, partizipative Forschung und ernsthafte Wissenschaftskommunikation können Fragen, Erfahrungen und Wissen aus der Bevölkerung einbeziehen. Beteiligung ersetzt fachliche Standards nicht, macht aber Entscheidungen nachvollziehbarer und hilft, Forschung an tatsächlichen gesellschaftlichen Bedürfnissen auszurichten.

Unsere Forderungen

Schluss

Eine humanistische Gesellschaft verlangt von Menschen nicht, unfehlbar zu sein. Sie verlangt die Bereitschaft, zu lernen, Zweifel auszuhalten, Gründe zu prüfen und Fehler zu korrigieren. Wissenschaft gibt uns dafür die verlässlichsten Verfahren, Bildung die notwendige Fähigkeit und Freiheit. Beide sind öffentliche Güter, die geschützt, gerecht zugänglich gemacht und in den Dienst menschlicher Würde gestellt werden müssen.

Humanismus beginnt dort, wo Wissen nicht zur Herrschaft weniger, sondern zur Selbstbestimmung aller beiträgt. Eine demokratische Zukunft braucht keine gehorsamen Bekenntnisse, sondern gebildete Menschen, die fragen, widersprechen, verstehen und Verantwortung übernehmen können.