Selbstbestimmung

Positionspapier des Humanistischen Verband Österreich

Selbstbestimmung ist der Anspruch jedes Menschen, das eigene Leben nach den eigenen Überzeugungen zu gestalten. Für einen modernen Humanismus gehört sie zum Kern der Menschenwürde – von der Kindheit bis zum Lebensende.

Der Mensch ist Zweck, nicht Mittel

Humanismus stellt den Menschen mit seiner Würde, seiner Vernunft, seiner Verletzlichkeit und seiner Fähigkeit zur Verantwortung in den Mittelpunkt. Kein Mensch darf zum Objekt religiöser Gebote, staatlicher Zwecke, wirtschaftlicher Interessen oder gesellschaftlicher Erwartungen gemacht werden. Jeder Mensch besitzt das gleiche Recht, über den eigenen Körper, die eigene Lebensführung und die eigene Weltanschauung zu entscheiden.

Selbstbestimmung bedeutet dabei mehr als die Abwesenheit von Verboten. Eine Entscheidung ist nur dann wirklich frei, wenn sie ohne Zwang, Täuschung oder unzumutbaren Druck getroffen werden kann, wenn verständliche Informationen zugänglich sind und wenn realistische Handlungsmöglichkeiten bestehen. Wer aus Armut, Abhängigkeit, Angst oder fehlender Unterstützung keine echte Wahl hat, ist formal vielleicht frei, tatsächlich aber fremdbestimmt.

Humanistische Politik muss nicht nur Freiheit gewähren. Sie muss die Voraussetzungen schaffen, unter denen Menschen von ihrer Freiheit tatsächlich Gebrauch machen können.

Freiheit und Verantwortung gehören zusammen

Selbstbestimmung ist kein Recht des Stärkeren und kein Freibrief, die Freiheit anderer zu missachten. Sie endet dort, wo die gleiche Würde, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit eines anderen Menschen verletzt wird. Eingriffe des Staates bedürfen deshalb eines nachvollziehbaren, verhältnismäßigen Grundes. Moralische Missbilligung, religiöse Lehren oder die bloße Abweichung von gesellschaftlichen Mehrheiten reichen dafür nicht aus.

Humanistische Verantwortung richtet den Blick auch auf die Folgen des eigenen Handelns. Menschen leben nicht isoliert, sondern in Beziehungen und Abhängigkeiten. Selbstbestimmung schließt daher die Bereitschaft ein, andere nicht zu instrumentalisieren, solidarisch zu handeln und die Konsequenzen eigener Entscheidungen mitzutragen. Gerade die Anerkennung wechselseitiger Abhängigkeit schützt davor, Freiheit mit Rücksichtslosigkeit zu verwechseln.

Vielfalt ohne vorgeschriebene Lebensentwürfe

Ein säkularer und demokratischer Staat darf keinen bestimmten Lebensentwurf privilegieren. Menschen müssen religiös, nichtreligiös oder weltanschaulich unentschieden leben dürfen. Sie müssen Beziehungen, Familie, Geschlechtsidentität und Sexualität im Rahmen der gleichen Rechte selbst gestalten können. Tradition verdient Respekt, aber keinen Vorrang vor der Freiheit des einzelnen Menschen.

Humanistischer Verband Österreich · Humanismus muss Folgen haben

Lebensbereiche

Selbstbestimmung muss im Alltag gelten

Kindheit, Jugend und Bildung

Kinder sind keine Verlängerung ihrer Eltern, ihrer Religionsgemeinschaft oder des Staates. Sie sind eigenständige Träger:innen von Rechten. Ihre wachsende Urteilsfähigkeit muss ernst genommen werden. Erziehung darf Orientierung geben, aber weder Gewalt noch Einschüchterung, ideologische Abschottung oder die dauerhafte Festlegung auf eine Weltanschauung rechtfertigen.

Bildung soll junge Menschen befähigen, Informationen zu prüfen, Widerspruch auszuhalten und eigene begründete Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören wissenschaftliches Denken, ethische Urteilsfähigkeit, Medienkompetenz, politische Bildung sowie altersgerechte Sexual- und Gesundheitsbildung. Ein öffentliches Bildungswesen muss weltanschaulich neutral sein und darf Kinder nicht nach dem Bekenntnis ihrer Eltern trennen oder benachteiligen.

Körper, Gesundheit und Fortpflanzung

Über medizinische Eingriffe entscheidet grundsätzlich der informierte Mensch selbst. Voraussetzung sind verständliche, evidenzbasierte Aufklärung, freiwillige Einwilligung und ein barrierefreier Zugang zur Versorgung. Das gilt ebenso für Verhütung, Schwangerschaft, Geburt, Transition, psychiatrische Behandlung und Entscheidungen über die eigene Fortpflanzung. Der Staat hat Schutz vor Gewalt und Ausbeutung zu gewährleisten, nicht private Moralvorstellungen durchzusetzen.

Menschen mit Behinderungen, Pflegebedarf oder psychischen Erkrankungen haben dasselbe Recht auf Selbstbestimmung wie alle anderen. Unterstützte Entscheidungsfindung muss Vorrang vor stellvertretender Entscheidung haben. Barrieren in Kommunikation, Mobilität oder Verwaltung dürfen nicht dazu führen, dass andere über ihr Leben verfügen. Schutz darf niemals als Vorwand für Bevormundung dienen.

Liebe, Familie und persönliche Identität

Der Staat hat vielfältige Formen des Zusammenlebens rechtlich gleich zu behandeln. Ehe, Partnerschaft, Elternschaft und Familie dürfen nicht von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft oder religiöser Übereinstimmung abhängig gemacht werden. Niemand soll eine Beziehung eingehen, fortsetzen oder beenden müssen, um soziale Sicherheit, Aufenthaltsrecht oder gesellschaftliche Anerkennung zu erhalten.

Lebensende und Sterben

Selbstbestimmung endet nicht mit schwerer Krankheit oder nahendem Tod. Jeder entscheidungsfähige Mensch muss medizinische Maßnahmen ablehnen, Behandlungsziele mitbestimmen und durch Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht für spätere Situationen vorsorgen können. Palliativ- und Hospizversorgung müssen flächendeckend verfügbar sein, damit niemand aus Mangel an Betreuung, Schmerztherapie oder sozialer Unterstützung einen Todeswunsch entwickelt.

Zugleich ist ein freiverantwortlicher und dauerhaft geäußerter Wunsch nach assistiertem Suizid ernst zu nehmen. Er verlangt sorgfältige Prüfung, ergebnisoffene Beratung und wirksamen Schutz vor Druck und Missbrauch. Eine humane Rechtsordnung darf weder zum Sterben drängen noch einen urteilsfähigen Menschen um jeden Preis zum Weiterleben zwingen.

Fürsorge und Selbstbestimmung sind keine Gegensätze: Gute Unterstützung erweitert die Freiheit, statt sie zu ersetzen.

Humanistischer Verband Österreich · Humanismus beginnt vor der Haustür

Politischer Auftrag

Was eine selbstbestimmte Gesellschaft braucht

Der Humanistische Verband Österreich tritt für eine Ordnung ein, in der jeder Mensch sein Leben frei gestalten kann – unabhängig von Religion, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder sozialem Status.

Unsere Leitlinien

Unsere Forderungen

Wir fordern eine konsequent säkulare Gesetzgebung, die ihre Entscheidungen mit Menschenrechten, demokratisch nachvollziehbaren Gründen und wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet. Weltanschauliche Neutralität muss in Bildung, Verwaltung, Gesundheitswesen und öffentlicher Finanzierung praktisch wirksam werden.

Wir fordern flächendeckende Angebote für Sexual- und Gesundheitsbildung, psychosoziale Beratung, Gewaltschutz, Pflege, persönliche Assistenz, Palliativversorgung und Hospizarbeit. Beratung muss ergebnisoffen sein. Niemand darf durch institutionelle Monopole oder fehlende Angebote faktisch zu einer religiös geprägten Dienstleistung gezwungen werden.

Wir fordern, die Rechte von Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftigen Menschen und Bewohner:innen geschlossener Einrichtungen besonders zu sichern. Beschwerdewege, unabhängige Kontrolle und wirksamer Rechtsschutz müssen leicht zugänglich sein.

Wir fordern einen zeitgemäßen Schutz persönlicher Daten und geistiger Autonomie. Digitale Systeme und künstliche Intelligenz dürfen Menschen nicht intransparenter Bewertung, Manipulation oder diskriminierenden Entscheidungen ausliefern. Automatisierte Entscheidungen mit wesentlichen Folgen müssen erklärbar, anfechtbar und menschlich überprüfbar sein.

Unser Maßstab

Eine humanistische Gesellschaft erkennt Erwachsene als Autor:innen ihres eigenen Lebens an und Kinder als Menschen, deren Fähigkeit zur Selbstbestimmung wächst. Sie bietet Hilfe an, ohne Gehorsam zu verlangen. Sie schützt, ohne zu entmündigen. Sie lässt Verschiedenheit zu, solange die gleichen Rechte anderer gewahrt bleiben.

Selbstbestimmung ist gelebte Menschenwürde. Sie wird dort glaubwürdig, wo auch verletzliche Menschen eine echte Wahl haben.