Menschenrechte
Positionspapier des Humanistischen Verbands Österreich
Menschenrechte sind keine freundliche Zugabe für ruhige Zeiten. Sie sind der Maßstab, an dem sich staatliches Handeln, gesellschaftliche Macht und auch die Entscheidungen von Mehrheiten messen lassen müssen. Humanismus nimmt jeden Menschen als selbstbestimmtes, verletzliches und verantwortungsfähiges Wesen ernst – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder Aufenthaltsstatus.
Menschenrechte sind die politische Form der Menschenwürde
Humanistisches Denken beginnt beim Menschen, nicht bei einer göttlichen Ordnung, einer Nation oder einem behaupteten historischen Schicksal. Jeder Mensch besitzt Würde, weil er Mensch ist. Diese Würde muss nicht verdient werden; sie kann weder durch Wohlverhalten erworben noch durch Schuld, Krankheit, Abhängigkeit oder gesellschaftliche Ausgrenzung verloren werden. Daraus folgen gleiche Rechte und der Anspruch, niemals bloß als Mittel für politische, wirtschaftliche, religiöse oder technische Zwecke behandelt zu werden.
Menschenrechte schützen Freiheit und Selbstbestimmung, zugleich aber auch die Voraussetzungen, unter denen Freiheit tatsächlich gelebt werden kann. Wer ohne Wohnung, Bildung, medizinische Versorgung oder Schutz vor Gewalt bleibt, besitzt Rechte oft nur auf dem Papier. Freiheitsrechte, soziale Rechte und politische Teilhaberechte gehören deshalb zusammen. Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Universell, unteilbar und für alle gleich
Menschenrechte gelten universell. Kultur, Tradition, Religion oder Mehrheitsmeinungen können erklären, warum Menschen unterschiedlich leben; sie rechtfertigen aber keine Entrechtung. Ebenso wenig darf Universalität als Vorwand dienen, anderen Gesellschaften eine bestimmte Lebensform aufzuzwingen. Entscheidend ist, ob einzelne Menschen frei entscheiden können, ob sie vor Gewalt und Willkür geschützt sind und ob ihnen gleichberechtigte Teilhabe offensteht.
Die Stärke der Menschenrechte zeigt sich gerade dort, wo sie Menschen schützen, deren Überzeugungen, Lebensweisen oder Entscheidungen wir nicht teilen. Der demokratische Rechtsstaat muss auch Unbeliebte, Minderheiten, Andersdenkende und Menschen ohne politische Macht schützen. Was eine Mehrheit niemals entscheiden darf, ist die gleiche Würde und den Kernbestand der Rechte einer Minderheit aufzuheben.
Der säkulare Staat als gemeinsame Freiheit
Ein säkularer Staat ist nicht religionsfeindlich. Er schafft die Voraussetzung dafür, dass religiöse und nichtreligiöse Menschen gleichberechtigt zusammenleben können. Er bevorzugt keine Religion und keine Weltanschauung, begründet seine Gesetze mit allgemein zugänglichen Argumenten und schützt sowohl die Freiheit des Glaubens als auch die Freiheit vom Glauben. Religionsfreiheit umfasst daher das Recht, eine Religion anzunehmen, zu wechseln, auszuüben, zu kritisieren oder keiner Religion anzugehören.
Wo religiöse Normen mit den Rechten einzelner Menschen kollidieren, haben Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung Vorrang. Institutionen besitzen keine Freiheit, die ihnen erlauben würde, die Rechte ihrer Mitglieder, Beschäftigten oder Schutzbefohlenen zu verletzen. Weltanschauliche Neutralität verlangt außerdem transparente Regeln, gleiche Zugänge und eine nachvollziehbare Verwendung öffentlicher Mittel.
Freiheit braucht Widerspruch, Wissen und Teilhabe
Demokratie ist mehr als die Herrschaft der Mehrheit. Sie lebt von freien Wahlen, Gewaltenteilung, unabhängigen Gerichten, einer freien Presse, Wissenschaftsfreiheit und einer Zivilgesellschaft, die Macht kontrollieren kann. Humanist:innen verteidigen die Freiheit des Denkens, der Kunst, der Forschung und der Rede. Dazu gehört das Recht, Religionen, Ideologien, Regierungen und gesellschaftliche Gewissheiten scharf zu kritisieren.
Meinungsfreiheit schützt jedoch nicht vor Widerspruch und begründet keinen Anspruch auf Reichweite oder Zustimmung. Sie endet dort, wo konkrete Bedrohung, Verfolgung, Aufstachelung zu Gewalt oder die gezielte Entmenschlichung anderer beginnt. Eine offene Gesellschaft muss harte Auseinandersetzungen aushalten, zugleich aber diejenigen schützen, die durch Hass und organisierte Einschüchterung aus dem öffentlichen Raum gedrängt werden sollen.
Selbstbestimmung über Körper und Lebensführung
Menschen müssen über ihr eigenes Leben und ihren Körper grundsätzlich selbst entscheiden dürfen. Das betrifft sexuelle und reproduktive Rechte, Familienformen, geschlechtliche Identität, medizinische Entscheidungen und das Lebensende. Staatliche Eingriffe brauchen eine besonders strenge Begründung: den Schutz der Rechte anderer, den Schutz von Kindern oder den Schutz einer Person, die nicht frei entscheiden kann. Moralische Missbilligung allein genügt nicht.
Selbstbestimmung setzt Informiertheit, Freiwilligkeit und reale Wahlmöglichkeiten voraus. Deshalb gehören barrierefreie Beratung, Zugang zu Gesundheitsversorgung, Schutz vor Zwang und Gewalt sowie wirksame Unterstützung für Menschen in Abhängigkeit zu einer menschenrechtsorientierten Politik. Kinder sind eigenständige Träger:innen von Rechten. Ihr wachsendes Urteilsvermögen ist zu achten; ihr Wohl darf weder staatlichen Interessen noch familiären oder religiösen Ansprüchen untergeordnet werden.
Gleichheit ist mehr als formale Gleichbehandlung
Gleiche Rechte verlangen nicht immer identische Behandlung. Menschen starten unter ungleichen Bedingungen und stoßen auf unterschiedliche Barrieren. Eine inklusive Gesellschaft beseitigt strukturelle Benachteiligung, ermöglicht angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen und bekämpft Diskriminierung wirksam. Sie betrachtet Armut nicht als individuelles Versagen, sondern auch als Frage von Macht, Chancen und gerechter Verteilung.
Humanistische Menschenrechtspolitik verbindet individuelle Freiheit mit Solidarität. Dazu gehören hochwertige Bildung, soziale Sicherheit, leistbares Wohnen, Gesundheitsversorgung und menschenwürdige Arbeit. Diese Leistungen sind keine Almosen. Sie sichern die Fähigkeit, das eigene Leben zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wer von Entscheidungen betroffen ist, muss gehört werden und an ihnen mitwirken können.
Menschenrechte gelten an Grenzen und in Krisen
Die Würde eines Menschen hängt nicht von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus ab. Asylverfahren müssen fair, individuell und rechtsstaatlich sein. Schutzsuchende dürfen nicht entmenschlicht, kollektiv verdächtigt oder in Lebensbedingungen gedrängt werden, die ihre körperliche und psychische Integrität verletzen. Migration kann politisch gestaltet werden; fundamentale Rechte stehen dabei nicht zur Disposition.
Auch Krieg, Terrorismus, Pandemie, Klimakrise oder wirtschaftliche Not setzen Menschenrechte nicht außer Kraft. Gerade im Ausnahmezustand braucht Macht klare Grenzen, zeitliche Befristung, parlamentarische Kontrolle und gerichtlichen Rechtsschutz. Sicherheitspolitik muss geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Der Schutz der Bevölkerung darf nicht zum unbegrenzten Freibrief für Überwachung und Freiheitsentzug werden.
Wissenschaft, Technik und die digitale Welt
Humanismus vertraut auf Wissenschaft als verlässliche Methode, Irrtümer zu erkennen und Wissen zu verbessern. Wissenschaft liefert jedoch nicht allein die Ziele politischen Handelns. Welche Risiken vertretbar sind, wie Nutzen verteilt wird und welche Eingriffe in Freiheit zulässig sind, bleibt eine demokratische und menschenrechtliche Entscheidung.
Digitale Systeme und künstliche Intelligenz können Teilhabe erweitern, aber auch Überwachung, Diskriminierung und Machtkonzentration verstärken. Betroffene brauchen verständliche Information, Schutz ihrer Daten, nachvollziehbare Entscheidungen, menschliche Verantwortung und wirksame Rechtsmittel. Kein Mensch darf auf ein Datenprofil reduziert oder einer automatisierten Entscheidung ausgeliefert werden, ohne sie prüfen und anfechten zu können.
Unsere politischen Leitlinien
Aus diesen Grundsätzen folgen für den Humanistischen Verband Österreich konkrete Maßstäbe. Wir treten dafür ein, dass Menschenrechte nicht nur feierlich bekannt, sondern im Alltag staatlicher Institutionen, öffentlicher Dienstleistungen, Unternehmen und zivilgesellschaftlicher Organisationen wirksam werden.
- Menschenrechtsprüfung für Gesetze und Verwaltung. Neue Gesetze und wesentliche politische Maßnahmen sollen ihre Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte, Minderheiten und kommende Generationen transparent darlegen. Betroffene Gruppen sind frühzeitig einzubeziehen; Rechtsschutz muss erreichbar und leistbar sein.
- Gleiche weltanschauliche Freiheit. Privilegien einzelner Religionsgemeinschaften sind abzubauen. Öffentliche Institutionen müssen religiöse und nichtreligiöse Menschen gleich behandeln. Weltanschauungsfreiheit, einschließlich der negativen Religionsfreiheit, gehört sichtbar in Bildung, Verwaltung und öffentliche Kommunikation.
- Bildung zu Selbstbestimmung und Urteilskraft. Menschenrechtsbildung, Ethik, Medienkompetenz, Wissenschaftsverständnis und philosophisches Fragen müssen allen Kindern und Jugendlichen offenstehen. Schule soll nicht fertige Überzeugungen verordnen, sondern die Fähigkeit stärken, Gründe zu prüfen, Widerspruch auszuhalten und verantwortlich zu entscheiden.
- Schutz vor Diskriminierung und Gewalt. Antidiskriminierungsrecht braucht wirksame Durchsetzung, barrierefreie Beschwerdewege und ausreichende Ressourcen. Schutzangebote müssen unabhängig davon zugänglich sein, ob Gewalt im privaten, institutionellen, religiösen oder staatlichen Umfeld ausgeübt wird.
- Soziale Rechte verbindlich machen. Existenzsicherung, Wohnen, Gesundheit, Pflege und Bildung sind als Voraussetzungen gleicher Freiheit zu behandeln. Politische Entscheidungen müssen besonders berücksichtigen, wie sie Menschen in Armut, Kinder, alte Menschen, Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige treffen.
- Humane Asyl- und Migrationspolitik. Verfahren müssen rechtsstaatlich, zügig und individuell sein. Menschenwürdige Aufnahme, Familienleben, Zugang zu Beratung und Schutz vor Zurückweisung in Gefahr sind keine freiwilligen Leistungen, sondern Konsequenzen universeller Rechte.
- Verantwortliche Digitalisierung. Automatisierte Systeme im öffentlichen Bereich benötigen Transparenz, unabhängige Kontrolle und klare Haftung. Entscheidungen mit erheblichen Folgen für Menschen dürfen nicht ohne echte menschliche Prüfung erfolgen. Datenschutz und Zugang zu analoger Unterstützung sichern Freiheit und Teilhabe.
- Menschenrechtliche Außen- und Klimapolitik. Österreich und die Europäische Union müssen Menschenrechte auch dann ernst nehmen, wenn wirtschaftliche oder geopolitische Interessen entgegenstehen. Klimaschutz ist zugleich Gesundheitsschutz, Schutz der Lebensgrundlagen und Verantwortung gegenüber Menschen, die am wenigsten zur Krise beigetragen haben.
Humanismus muss Folgen haben
Menschenrechte bleiben verletzlich, wenn sie nur als abstrakte Werte behandelt werden. Sie brauchen Menschen, die widersprechen, wenn andere abgewertet werden; Institutionen, die Kritik zulassen; und eine Politik, die Freiheit nicht den Mächtigen vorbehält. Humanistische Verantwortung beginnt deshalb nicht erst bei großen historischen Entscheidungen. Sie zeigt sich vor der Haustür: im Umgang mit Abhängigkeit, in der Sprache über Minderheiten, in der Verteilung von Chancen und in der Bereitschaft, die eigene Position am besseren Argument zu prüfen.
Der Humanistische Verband Österreich versteht Menschenrechte als gemeinsame Grundlage einer pluralen Gesellschaft. Wir verteidigen das Recht jedes Menschen, anders zu denken und anders zu leben, solange die gleichen Rechte anderer gewahrt bleiben. Wir wollen einen Staat, der keine Weltanschauung vorschreibt, niemanden zurücklässt und Macht begrenzt. Humanismus bedeutet für uns: die Freiheit des Einzelnen schützen, Verantwortung füreinander übernehmen und Verhältnisse verändern, die Menschen ihrer Würde und ihrer tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten berauben.