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Mit Deinem Antrag unterstützt Du eine säkulare, wissenschaftsorientierte und menschenrechtsbasierte Gesellschaft. Über die Aufnahme entscheidet gemäß § 7 der Statuten das Präsidium bei der nächsten monatlichen Präsidiumssitzung.

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Mitglied 1

Partnermitglied:in

Die Partnerperson stellt einen eigenen Antrag. Beide Personen sind eigenständige Mitglieder.
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Mitgliedschaft und Beitrag
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Der Betrag fließt in den Solidaritätstopf des HVÖ. Daraus wird der Mitgliedsbeitrag einer Person finanziert, die selbst eine Solidaritätsmitgliedschaft beantragt hat. Durch Deine Einzahlung wird niemand automatisch Mitglied.

Erklärungen
Datenschutzinformationen zum Mitgliedsantrag

Verantwortlicher ist der Humanistische Verband Österreich, Karlsdorf 4, 2431 Enzersdorf an der Fischa. Wir verarbeiten Deine Angaben zur Prüfung des Aufnahmeantrags und - nach einer Aufnahme - zur Mitgliederverwaltung, Beitragsvorschreibung und vereinsinternen Kommunikation. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie für Daten, aus denen eine weltanschauliche Überzeugung hervorgehen kann, Art. 9 Abs. 2 lit. d DSGVO. Die freiwillige Newsletter-Anmeldung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Zugriff erhalten nur zuständige Funktionsträger:innen sowie erforderliche IT- und Kommunikationsdienstleister. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung oder mit Deiner Einwilligung. Nicht bestätigte Anträge verfallen nach 48 Stunden; abgelehnte Anträge werden gelöscht. Nach einer Aufnahme gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und die in der Datenschutzerklärung genannten Löschfristen.

Du hast insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und - soweit anwendbar - Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde. Weitere Informationen und Kontaktdaten findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Nach dem Absenden erhältst Du einen Bestätigungslink per E-Mail. Erst nach der Bestätigung wird der Antrag dem Präsidium vorgelegt.