Frag den Staat | Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen
Frag den Staat! Ja, habe ich doch am Montag gemacht, ich möchte ja auch nur wissen, in welcher Höhe die Finanzierung der römisch-katholischen Kirche durch Konfessionsfreie, Atheisten, Angehörige von nicht anerkanntern Kirchen, etc. stattgefunden hat.
Wen interessiert, wie schnell das Ministerium antwortet, und wie die Antwort lautet, der klickt auf dieser Seite hier auf dem Link bei
https://fragdenstaat.at/a/3207
Danke fürs Interesse.
Anfrage an: Bundesministerium für Finanzen
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Leistungen der Österreichische Staat im Rahmen des VERTRAG ZWISCHEN DEM HEILIGEN STUHL UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSRECHTLICHEN BEZIEHUNGEN vom 23. Juni 1960 und den und den sieben Zusatzverträgen dazu
– 1969 09 29 1. Zusatzvertrag
– 1976 01 09 2. Zusatzvertrag
– 1981 07 24 3. Zusatzvertrag
– 1989 10 10 4. Zusatzvertrag
– 1995 12 21 5. Zusatzvertrag
– 2009 03 05 6. Zusatzvertrag
– 2020 10 09 7. Zusatzvertrag
an die Römisch-Katholische Kirche geleistet hat.
Die im Haushaltsbericht angegebenen
– Leistungen “Kultus – Ständige Leistungen (Fester Betrag) Kultus und Volksgruppen” ergeben sich direkt aus dem Vertrag samt Zusatzverträgen, die
– Leistungen “Kultus – Ständige Leistungen (Variabler Betrag) Kultus und Volksgruppen” sind jedoch nicht erkenntlich und auch nicht ableitbar.
Das Budgetarchiv https://www.bmf.gv.at/themen/budget/bud… geht nur bis 2003/2004 zurück und listet die einzelnen Zahlungen gemäß der Konkordats- und Zusatzverträge nicht getrennt auf, einzig die Kontonummern 7661010 und 7661011 konnte ich dort in Erfahrung bringen.
Daher ersuche ich um eine Aufstellung aller Leistungen “Fester Betrag” und “Variabler Betrag” mit Quellenangabe.
Ich bedanke mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gradert
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
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