FGM/C in Österreich: Körperliche Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar
Frauenrechte · Gesundheit · Kinderschutz · Menschenrechte · Selbstbestimmung
Für Peter
Weibliche Genitalverstümmelung beziehungsweise weibliche Genitalbeschneidung – international meist als FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) bezeichnet – ist kein fernes Problem. Auch in Österreich leben tausende Frauen, die betroffen sind, und Mädchen, die als gefährdet gelten. In den vergangenen vier Wochen ist das Thema erneut stärker in die österreichische Öffentlichkeit gerückt. Anlass waren neue Informationen zur strafrechtlichen Verfolgung, die Ankündigung eines österreichischen Schutzbriefs sowie Präventionsmaßnahmen für die Sommerferien.
Für Humanist:innen ist die Position dazu eindeutig: Kein Brauch, keine Tradition, keine Religion und keine familiäre Autorität steht über dem Recht eines Menschen auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung. Ebenso eindeutig gehört zu einer humanistischen Haltung aber, betroffene Frauen und Mädchen zu schützen, statt ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht zu stellen.
FGM/C umfasst nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation die teilweise oder vollständige Entfernung äußerer weiblicher Genitalien beziehungsweise andere Verletzungen der weiblichen Genitalien, wenn dafür keine medizinische Notwendigkeit besteht. Nach Angaben des österreichischen Frauenministeriums leben weltweit mehr als 230 Millionen Mädchen und Frauen mit den Folgen solcher Eingriffe. Für Österreich wird die Zahl der potenziell betroffenen Frauen und Mädchen derzeit auf etwa 11.000 geschätzt.
Nur ein bekanntes Ermittlungsverfahren in sechs Jahren
Eine der bemerkenswertesten aktuellen Entwicklungen stammt vom 29. Juli 2026. An diesem Tag beantwortete Justizministerin Anna Sporrer eine parlamentarische Anfrage zur strafrechtlichen Verfolgung von FGM/C in Österreich. Die Anfrage war im Juni eingebracht worden, nachdem erneut auf die erhebliche Zahl betroffener beziehungsweise gefährdeter Mädchen und Frauen aufmerksam gemacht worden war.
Nach der veröffentlichten Anfragebeantwortung war den Staatsanwaltschaften für den Zeitraum 2020 bis 2025 lediglich ein Ermittlungsverfahren wegen FGM/C bekannt. Diese Zahl steht in auffälligem Gegensatz zu den Schätzungen über das Ausmaß des Problems.
Daraus darf allerdings nicht geschlossen werden, dass tausende Straftaten in Österreich nachweisbar stattgefunden hätten. Die Zahlen messen unterschiedliche Dinge: Gefährdungsschätzungen und die Zahl strafrechtlich festgestellter Verdachtsfälle sind nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Trotzdem stellt sich eine berechtigte Frage: Warum erreicht ein Problem, das Fachstellen bei tausenden Frauen und Mädchen verorten, die Strafverfolgungsbehörden offenbar so selten?
Mögliche Ursachen liegen auf der Hand. Betroffene sind häufig Kinder. Eingriffe können im Ausland stattfinden. Familienangehörige können beteiligt sein oder schweigen. Betroffene Frauen berichten möglicherweise erst viele Jahre später über das Geschehene. Hinzu kommen Abhängigkeiten, Angst, mangelnde Kenntnis der österreichischen Rechtslage und Schwierigkeiten für Ärzt:innen, Pädagog:innen oder Behörden, Gefährdungssituationen rechtzeitig zu erkennen.
Gerade deshalb kann Strafrecht allein FGM/C nicht verhindern.
Österreich bekommt einen FGM/C-Schutzbrief
Anfang August wurde bekannt, dass die Bundesregierung ab Herbst 2026 einen sogenannten FGM/C-Schutzbrief zur Verfügung stellen will. Auch der ORF berichtete darüber am 2. August.
Das Dokument soll insbesondere Mädchen und Familien bei Reisen in Staaten unterstützen, in denen FGM/C praktiziert wird. Es soll deutlich machen, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien nach österreichischem Recht strafbar ist und diese Strafbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch dann gilt, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird.
Der Gedanke dahinter ist durchaus praktisch: Nicht immer sind es die Eltern selbst, die einen Eingriff wünschen. Familien können bei Besuchen im Herkunftsland unter erheblichen Druck durch Verwandte oder andere Mitglieder der Gemeinschaft geraten. Ein amtliches österreichisches Dokument kann Eltern in einer solchen Situation ein zusätzliches Argument geben: Nicht sie allein verweigern den Eingriff – der österreichische Staat verbietet ihn.
Das Modell ist nicht neu. Deutschland verwendet einen solchen Schutzbrief bereits seit Jahren. Dort ist er so gestaltet, dass er bei Reisen mitgeführt werden kann und ausdrücklich auf strafrechtliche Konsequenzen hinweist.
Der österreichische Schutzbrief ist Teil eines größeren politischen Maßnahmenpakets. Bereits am 26. März 2026 hatte der Nationalrat einstimmig eine Entschließung zur Bekämpfung von FGM/C beschlossen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, Gesundheitspersonal stärker zu sensibilisieren, FGM/C in den Ausbildungen von Hebammen und Gynäkolog:innen zu verankern, Männer aus betroffenen Communities stärker in die Präventionsarbeit einzubeziehen und einen Schutzbrief nach internationalen Vorbildern einzusetzen.
Die Sommerferien als besondere Gefährdungssituation
In den vergangenen Wochen rückte ein weiterer Aspekt in den Vordergrund: die sogenannten Ferienbeschneidungen. Dabei werden Mädchen während eines Auslandsaufenthaltes in ein Land gebracht, in dem FGM/C praktiziert wird.
Das Bundeskanzleramt hat dazu inzwischen die Informationsbroschüre „Deine Rechte. Deine Ferien. Deine Entscheidung.“ veröffentlicht. Sie behandelt sowohl FGM/C als auch Zwangsheirat und Verschleppung. Das Bundeskanzleramt bezeichnet beide ausdrücklich als schwere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und gravierende Menschenrechtsverletzungen. Die Broschüre informiert über Warnsignale, Rechte und Hilfsmöglichkeiten und verweist auf spezialisierte Beratungsstellen.
Am 24. August griff auch die Wiener Politik das Problem zum Ende der Sommerferien erneut auf. Die FPÖ-Frauensprecherin Lisa Frühmesser-Götschober bezeichnete die Ferienzeit im Zusammenhang mit Zwangsverheiratungen und Genitalverstümmelungen als Hochrisikophase und forderte insbesondere Schulen dazu auf, mögliche Warnsignale nach Ferienreisen ernst zu nehmen.
Dass eine solche Sensibilisierung notwendig ist, erscheint plausibel. Sie darf allerdings nicht dazu führen, Mädchen aufgrund ihrer Herkunft unter pauschalen Verdacht zu stellen. Prävention muss risikoorientiert, fachlich fundiert und diskriminierungsfrei erfolgen.
Die Rechtslage ist eindeutig
FGM/C ist in Österreich strafbar. Das Frauenministerium weist darauf hin, dass der Eingriff als Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen verfolgt wird. Strafbarkeit kann auch bestehen, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wurde und ein entsprechender Österreichbezug besteht.
Besonders wesentlich ist § 90 Abs. 3 StGB: In eine Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, das sexuelle Empfinden nachhaltig zu beeinträchtigen, kann rechtlich nicht wirksam eingewilligt werden. Das gilt auch bei einer volljährigen Frau. Bei minderjährigen Mädchen können selbstverständlich auch Eltern keine wirksame Zustimmung erteilen. Die österreichischen Handlungsempfehlungen zu FGM/C weisen zudem darauf hin, dass nicht nur jene Person strafrechtlich verantwortlich sein kann, die den Eingriff vornimmt, sondern auch Personen, die ihn veranlassen oder daran mitwirken.
Damit ist eine entscheidende Grenze gezogen: Die Verfügungsgewalt einer Familie endet am Körper des Kindes.
Ein humanistischer Blick auf FGM/C
Humanismus stellt den Menschen und seine Würde, Freiheit und Selbstbestimmung in den Mittelpunkt. Daraus folgt zunächst eine universelle Aussage: Menschenrechte gelten nicht abhängig von Herkunft, Religion, Tradition oder kulturellem Umfeld.
Ein Mädchen besitzt seinen Körper nicht deshalb, weil eine bestimmte Gesellschaft ihm dieses Recht gewährt. Es besitzt dieses Recht als Mensch.
Das bedeutet auch, dass der häufig verwendete Hinweis auf „Tradition“ keine Rechtfertigung darstellen kann. Traditionen verdienen weder allein deshalb Respekt, weil sie alt sind, noch Ablehnung, weil sie fremd sind. Sie müssen an denselben ethischen Maßstäben gemessen werden wie jede andere gesellschaftliche Praxis: Welche Folgen haben sie für Menschen? Sind sie freiwillig? Sind sie reversibel? Verursachen sie Leid? Verletzen sie fundamentale Rechte?
Bei FGM/C fällt diese Prüfung eindeutig aus.
Der Eingriff ist medizinisch nicht erforderlich, kann schwerwiegende lebenslange körperliche und psychische Folgen verursachen und wird sehr häufig an Kindern vorgenommen, die weder informiert zustimmen noch sich einer Entscheidung ihrer Familie wirksam widersetzen können. Die Stadt Wien nennt unter möglichen Folgen unter anderem Infektionen, Fisteln, Inkontinenz, gynäkologische und sexuelle Probleme, Unfruchtbarkeit, Geburtskomplikationen sowie psychische Traumatisierungen.
Aus humanistischer Sicht ist deshalb nicht die Herkunft der Praxis das Problem. Das Problem ist die Verletzung eines Menschen.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Der Kampf gegen FGM/C darf nicht zum Vehikel für Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder pauschale Abwertung muslimischer oder afrikanischer Communities werden. FGM/C ist keine Praxis, die sich sinnvoll einer einzigen Religion zuordnen lässt. Sie wird in unterschiedlichen religiösen und kulturellen Zusammenhängen praktiziert und häufig durch soziale Normen, Vorstellungen über Sexualität, Ehefähigkeit und familiäre Erwartungen stabilisiert. Auch das österreichische Frauenministerium weist auf unterschiedliche soziale, wirtschaftliche und religiöse Rechtfertigungsmuster hin.
Humanismus verlangt deshalb zweierlei gleichzeitig: Null Toleranz gegenüber der Menschenrechtsverletzung – und null Toleranz gegenüber der Abwertung der Menschen, die aus Gesellschaften stammen, in denen sie praktiziert wird.
Besonders wichtig sind dabei jene Frauen und Männer innerhalb betroffener Communities, die selbst gegen FGM/C kämpfen. Prävention funktioniert auf Dauer nicht allein durch Verbote von außen. Eltern müssen darin bestärkt werden, gesellschaftlichem und familiärem Druck entgegenzutreten. Männer müssen einbezogen werden. Pädagog:innen und medizinisches Personal müssen erkennen können, wann ein Mädchen gefährdet sein könnte. Und betroffene Frauen benötigen medizinische und psychosoziale Versorgung ohne Beschämung und ohne paternalistische Behandlung.
Österreich verfügt dafür inzwischen über eine bundesweite FGM/C-Koordinationsstelle und regionale Anlaufstellen in mehreren Bundesländern. Die Koordinationsstelle bietet Beratung, Information und Unterstützung für Betroffene, Angehörige und Fachpersonal. Das Frauenministerium nennt als österreichweite Telefonnummer +43 1 267 7 267.
Ein Schutzbrief kann helfen – aber er darf nicht das Ende der Politik sein
Der für Herbst angekündigte Schutzbrief ist deshalb zu begrüßen. Er kann Informationen vermitteln, Eltern gegenüber familiärem Druck stärken und gefährdeten Mädchen zeigen, dass sie Rechte besitzen und Hilfe bekommen können.
Aber ein Stück Papier allein verhindert keine Genitalverstümmelung.
Wenn Österreich FGM/C tatsächlich zurückdrängen will, braucht es eine Kombination aus konsequentem Kinderschutz, qualifiziertem Gesundheitspersonal, guter Sexual- und Menschenrechtsbildung, spezialisierten Beratungsstellen, Communityarbeit und effektiver Strafverfolgung. Der Nationalrat hat die wesentlichen Handlungsfelder bereits erstaunlich breit und parteiübergreifend benannt. Die Entschließung vom März wurde von allen fünf Parlamentsparteien unterstützt.
Jetzt wird entscheidend sein, ob daraus überprüfbare Praxis entsteht.
Aus humanistischer Sicht ist dabei der Maßstab denkbar einfach:
Ein Kind ist kein Eigentum seiner Eltern. Sein Körper gehört keiner Familie, keiner Gemeinschaft, keiner Religion und keiner Tradition. Er gehört dem Kind selbst.
Gerade dort, wo ein Kind noch nicht selbst für dieses Recht eintreten kann, hat eine humane Gesellschaft die Pflicht, es zu schützen.
Weiterführende Links
Österreich
FGM/C-Koordinationsstelle Österreich – zentrale österreichweite Fach- und Beratungsstelle für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen.https://www.fgm-koordinationsstelle.at/
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung – Weibliche Genitalverstümmelung – Informationen zu Situation, Rechtslage, Prävention und Hilfsangeboten in Österreich.https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/gewaltformen/genitalverstuemmelung.html
Stadt Wien – Weibliche Genitalverstümmelung – gesundheitliche Folgen, Prävention, Rechtslage und Unterstützungsangebote.https://www.wien.gv.at/gesundheit/weibliche-genitalverstuemmelung
Beratungsstellen für FGM/C in Österreich – spezialisierte Beratungsangebote in mehreren Bundesländern.https://www.wien.gv.at/spezial/handlungsempfehlungen-fgm/anlaufstellen/beratung/
Spezialisierte Spitalsambulanzen für FGM/C – Übersicht medizinischer Anlaufstellen in Österreich.https://www.wien.gv.at/spezial/handlungsempfehlungen-fgm/anlaufstellen/spezialisierte-spitalsambulanzen/
Deutschland
Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung – Initiative für körperliche und genitale Selbstbestimmung von Kindern unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Tradition.https://genitale-selbstbestimmung.de/
TERRE DES FEMMES – Weibliche Genitalverstümmelung – Informationen zu Verbreitung, Ursachen, Folgen und Präventionsarbeit.https://frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/weibliche-genitalverstuemmelung
Schweiz
Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz – zentrale Schweizer Fachstelle für Information, Beratung, Prävention und Weiterbildung zu FGM/C.https://www.maedchenbeschneidung.ch/
Bundesamt für Gesundheit – Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung – Informationen zur Schweizer Präventionsstrategie, Versorgung und zum Schutz gefährdeter Mädchen.https://www.bag.admin.ch/de/massnahmen-gegen-weibliche-genitalverstuemmelung
International
World Health Organization – Female Genital Mutilation – medizinische Definition, Klassifikation, gesundheitliche Folgen und internationale Daten.https://www.who.int/health-topics/female-genital-mutilation
UNICEF – Female Genital Mutilation – internationale Daten, Kinderrechtsperspektive und Programme zur Abschaffung von FGM/C.https://www.unicef.org/protection/female-genital-mutilation
End FGM European Network – europäisches Netzwerk gegen FGM/C mit Schwerpunkt Menschenrechte, Prävention und europäische Politik.https://www.endfgm.eu/
15 Square – britische Organisation für genitale Selbstbestimmung und gegen nicht notwendige Eingriffe an den Genitalien von Kindern. Sie setzt sich ausdrücklich für körperliche Autonomie unabhängig vom Geschlecht ein.https://15square.org.uk/
Worldwide Day of Genital Autonomy 2026 – Beitrag von 15 Square zum weltweiten Aktionstag für genitale Selbstbestimmung 2026.https://15square.org.uk/worldwide-day-of-genital-autonomy-2026-lets-make-it-happen/